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Re: Softwarepatente



Axel H Horns wrote:
> 
> Es wird immer wieder behauptet, die Patentaemter wuerden
> "Softwarepatente" erteilen, also Patente auf Software. Stimmt das
> eigentlich im strengen Sinne?
> 
> Also, ich habe in einem _erteilten_ Patent noch _nie_ einen
> Patentanspruch gesehen, der etwa wie folgt aussieht:
> 
> ------------------------------- CUT --------------------------------
> 
> [...]
> 
> ------------------------------- CUT --------------------------------
> 
> Selbst wenn irgendwo auf der Welt ein Patentamt sich finden wuerde,
> einen derartigen Anspruch zu gewaehren, muesste der Anmelder (bzw.
> dessen Vertreter) schon mit dem Klammebeutel gepudert sein, sich
> darauf einzulassen, denn der Schutzbereich waere um eine bestimmte
> linguistische Ausdrucksform herum zentriert und darum anfaellig fuer
> Umgehungsloesungen.

Andererseits sind andere sprachliche Formulierungen manchmal so
wenig exakt, dass sie nicht nur einen bestimmten Algorithmus,
sondern eine ganze Klasse von Algorithmen abdecken. Das kann
auch nicht Sinn von Patenten sein.
Hier sehe ich eher dass Problem den zu patentierenden Algorithmus
hinreichend genau zu definieren. Dafür sind in der Informatik
bereits formale Lösungen entwickelt worden. Sie sollten fuer die 
Beschreibung herangezogen werden. In der Chemie (vergleiche unten) 
werden vermutlich auch nicht irgendwelche informelle, unbestimmte 
Algorithmen patentiert ...

> 
> [...]
> 
> Ich habe auch den Eindruck, dass wenig Bedenken dagegen bestehen,
> dass Motorenhersteller sich gegenseitig Geld fuer Patentlizenzen
> abknoepfen duerfen, wenn sie z.B. patentierte Algorithmen zur
> Motorsteuerung einsetzen wollen.

Aus dem Bauch heraus muss ich zustimmen - ich fände das auch OK.
Andererseits, was wäre, wenn Tüftler Düsentrieb einen Motor
entwickelt und dabei die gleiche 'Idee' wie die Ingeneure
des Motorenherstellers hätte, seine eigene Software-Steuerung
entwickelte und, falls er sein Werk in ein Produkt umsetzte,
das ihm unbekannte Patent verletzte?

> 
> Das eigentliche rechtspolitische sich ausformulierende und
> markrooekonomisch begruendete Problem scheint mir doch eher in der
> Verletzungsfrage zu liegen, naemlich dass es z.B. ohne weiteres
> moeglich ist, mit einem unentgeltlich erstellten geGNUten Linux-
> Kernel (mittelbare) Patentverletzungshandlungen zu begehen.
> 
> Sollte die politische Softwarepatentdiskussion daraus Konsequenzen
> ziehen und wegkommen von der Frage, ob und welche Patentansprueche
> mit algorithmischem Charakter die Patentaemter erteilen duerfen
> sollen, zugunsten der Frage, wie die Patentverletzungstatbestaende
> auszugestalten waeren, an die dann die Verletzungsgerichte gebunden
> sind?

Nein, denn bei Software-Patenten kann man nicht die Grenzlinie an der
Erstellung oder Nutzung der Software ziehen. Ein Software-Patent ist
die Beschneidung der Freiheit jedes einzelnen Software-Entwicklers. 
Der potentielle Lösungsraum wird verkleinert. Wer lässt sich schon 
gerne in dieser Art und Weise einschränken. Es geht hierbei auch um 
die kreative Freiheit des Denkens, der Entwicklung von Problemlösungen
...
Ich halte die Patentierung jeglicher Verfahren für problematisch, sofern
sie ein gewisse Allgemeingültigkeit besitzen, was bei Software 
durch ihren Character meistens gegeben ist.

> [...]
> 
> ------------------------------- CUT -----------------------------
> 
> Waere der rechtspolitische Hebel zur Sicherung der markooekonomischen
> Effekte der OSS nicht eher im Bereich der §§ 9-13 PatG statt §1 PatG
> zu sehen? Die Konsequenz waere, den Blick von den fuer die
> Patenterteilung zustaendigen Patentaemtern wegzulenken hin zu den
> fuer Patentverletzungen zustaendigen Kammern der Landgerichte. Wie
> muessten diese Bestimmungen ggfs. geaendert werden?
> 

Zielt das hier auf sowas wie "fair use" Bestimmungen unter bestimmten
Voraussetzungen ... das halte ich für keine gute Lösung, da damit
der Rest der Software-Industrie weiterhin mit dem Problem zu Recht
kommen muss. Der Wettbewerb und die Innvationsgeschwindigkeit werden
eingeschränkt ...

Gruß
Thomas