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Re: [florian.effenberger@operamail.com: CSU will Domain-Vergabe verstaatlichen]



Sven Türpe wrote:

HJK antwortet: 
 
> Axel H Horns schrieb:
> 
> > Nein trifft so nicht zu. Marken koennen fuer verschiedene Waren /
> > Dienstleistungen koexistieren. Domains xyz.tm.tld etc nicht.

Aber geringfuegige Abwandlungen. 

> Deshalb muß die Struktur, die diese Koexistenz ermöglicht, in
> den Namensraum abgebildet werden, wenn man das Markenrecht auf
> Domainnamen anwenden möchte.

Die Moeglichkeit besteht, ohne den Gesetzgeber zu bemuehen. Man
braucht nur leicht abzuwandeln. Ich sehe auch nicht ein, warum
die Produktnamen als Domainnamen genommen werden muessen. Der
Firmenname wuerde reichen. Da darf es auch keine Gleichnamigen
geben. 

> Das ist der entscheidende Punkt
> und nicht das .tm.tld. Ein flacher Namensraum, sei es direkt
> unter .tld, unter .tm.tld oder sonstwo, führt zu Konflikten,
> die das Markenrecht nicht auflösen kann.

Das Markenrecht nicht, aber die Vernunft und Kreativitaet -wenn
sie denn solche haben- der User. Produkt namen haben eigentlich
ohnehin nichts im Domainnamen verloren. Das sind nur Versuche,
sich Vorteile in Suchmaschinen und oder bei der einfallslosen
Suche durch Domainaufruf zu verschaffen. 

> Zur Beseitigung des Konfliktpotentials muß man zum einen die
> verschiedenen Klassen von Waren und Dienstleistungen auch im
> Namensraum des Netzes trennen.

Daran ist doch keiner gehindert. Er kann sich ohne weiteres
durch Zusatz abgrenzen. 

> Gleichlautende, aber nicht
> identische Marken werden damit auf verschiedene Domainnamen
> abgebildet, etwa koks.brennstoffe.usw vs. koks.betaeubungs-
> mittel.usw.

Keiner hindert den Domainnamensuchenden daran. 

> Alternativ könnte man namensunabhängige Objekt-
> identitäten einführen und so die mehrfache Verwendung ein
> und desselben Namens ermöglichen, aber das wäre im Kontext
> DNS wohl nicht wirklich nützlich.

Kann jeder. Dazu braucht es nicht den Gesetzgeber. 

> Zum anderen -- deshalb .tm.tld -- braucht man einen abgegrenz-
> ten Teil des Namensraumes, in den ausschließlich Markenrecht
> abgebildet wird, während es außerhalb dieses Teilraumes aus-
> drücklich nicht angewendet wird. Markenrecht behandelt nur
> einen Teilaspekt der Verwendung von Namen; Probleme, die sich
> etwa aus der Existenz namensgleicher Privatleute, Freiberufler
> oder Handwerksbetriebe ergeben, müssen mit anderen Strukturen
> aufgelöst werden. Als Seiteneffekt werden damit Konflikte zwi-
> schen gleichlautenden Namen aus unterschiedlich strukturierten
> Domänen vermieden, also beispielsweise zwischen der Marke Mül-
> ler für Lebensmittel und dem Familiennamen Müller.

Das ist ein anderer Gesichtspunkt, der allerdings mit dem
Markenrecht weniger zu tun hat. Der muss sich nach dem Recht der
Gleichnamigen richten. Das gibt es schon. 

> Dann ist es drittens auch kein Problem, neben den Abbildungen
> von RL-Strukturen weitere Teilnamensräume mit willkürlich ge-
> wählten Vergaberegeln zu betreiben, etwa dem derzeit benutzen
> Verfahren oder einer Versteigerung von Namen durch die RegTP.

???
 
> Man könnte natürlich auch alles lassen, wie es ist, und ledig-
> lich klarstellen, daß das Markenrecht keine Anwendung finden
> kann.

Und das angesichts des e-commerce? Da ist ja wohl mehr der
Wunsch der Vater des Gedankens. Nur eins am Rande. Verschaerft
ist die ganze Situation natuerlich auch durch die Billigdomains,
die jedem die Moeglichkeit geben dem Fetisch der vielen Klicker
durch moeglichst viele Markennamen sein Opfer zu bringen. Wenn
die User Vernunft zeigten und lediglich Die Familien -oder
Firmennamen als Domainnamen naehmen, waere das Problem nicht
halb so gross. Aber nein, man will ja Vorteile und andere von
Begriffen ausschliessen. 

Jede Muenze hat eben zwei Seiten. 

H.Jochen Krieger
mailto:krieger@transpatent.com
http://transpatent.com/ra_krieger