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Re[2]: Mein Kampf (war: Re: [FYI] N@IIN (No Abuse In Internet e.V.) ist gegründet.)



Hello Thomas,

Tuesday, August 22, 2000, 10:10:23 AM, you wrote:

> On 2000-08-22 09:39:47 +0200, Kai Raven wrote:

>> Gut, ist in Deutschland verboten.


> Ach ja?  Tatsächlich ist es so, daß die Bayrische Staatsregierung
> die Urheberrechte hält und auf diesem Wege eine Veröffentlichung in
> Deutschland verhindert.

Siehe auch http://www.damaschke.de/marginal/Sonst/anfrage.html

--snip--
From: Nierlein Sylvia <Sylvia.Nierlein@stmf.bayern.de>
To: <giesbert@damaschke.de>
Sent: Monday, August 17, 1998 5:31 PM
Subject: Anfrage zur Rechtslage "Mein Kampf"

<<Dr. Damaschke, Mein Kampf.doc>>

Sehr geehrter Herr Damaschke,

anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage vom 12.07.98.

Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schreiber
Pressesprecher des
Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen

            --snip--

Anfrage des Journalisten Dr. Giesbert Damaschke zur  Rechtslage
bei "Mein Kampf"

Frage 1: Stimmt die Darstellung wegen Copyright? Und wenn ja:
Wie lange gilt das Copyright?

Antwort: Zur Rechtslage bei "Mein Kampf" kann folgendes gesagt
werden:

Der Freistaat Bayern wurde nach dem 2. Weltkrieg im Rahmen von
Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung Inhaber der Urheber-
und Verlagsrechte an Hitlers Buch "Mein Kampf". Im Einvernehmen
mit dem Auswärtigen Amt war der Freistaat Bayern seither stets
bemüht, Nachdrucke von "Mein Kampf" und die Verbreitung
nationalsozialistischen Gedankenguts im In- und Ausland zu
verhindern.

Gegen unveränderte Nachdrucke von "Mein Kampf" geht der Freistaat
Bayern mit allen rechtlichen Mitteln vor. Dabei ist das Ziel des
urheberrechtlichen und (soweit im Ausland entsprechende
Straftatbestände bestehen) strafrechtlichen Einschreitens stets
die Unterlassung der Publikation von "Mein Kampf" sowie die
Vernichtung bereits auf den Markt geworfener Raubkopien.

Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt in Deutschland und den
Staaten der Europäischen Union 70 Jahre nach dem Tod des Autors;
im Fall von "Mein Kampf" läuft die urheberrechtliche Schutzfrist
also am 31.12.2015 aus. In einigen Signatarstaaten der
Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ), dem wichtigsten
multilateralen Staatsvertrag auf dem Gebiet des Urheberrechts,
gilt hingegen nur die Mindestschutzdauer des Art. 7 Abs. 1 RBÜ
von 50 Jahren post mortem auctoris.

Frage 2: Wenn ja: Erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf den
Verkauf der Ausgaben aus der Zeit vor 1945? Ist also z.B. der
antiquarische Verkauf alter Ausgaben strafbar? Ist gar der Besitz
von "Mein Kampf" strafbar?

Antwort: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem
Jahr 1979 (Urt. v. 25. Juli 1979 - 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73
ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von
Hitlers "Mein Kampf" nicht den Tatbestand des § 86 I Nr. 4, II
StGB, da es sich bei dem Buch "um eine vorkonstitutionelle
Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine
Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst
später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung
noch nicht ergeben konnte."(BGHSt 29, 73, 75). Hingegen ist der
Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder
ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere
Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß
nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die
Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht. Das kann auch etwa
durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung
alter Texte geschehen (BGHSt 29, 73, 78 m.w.N.).

In derselben BGH-Entscheidung wird ausgeführt, daß der
antiquarische  Handel mit einem einzelnen in der NS-Zeit
gedruckten Buch auch dann, wenn auf einem solchen Buch das
Ha-kenkreuz als dessen ursprünglicher Bestandteil vorhanden ist
und daher mit diesem zusam-men im Rahmen einer üblichen
Verkaufspräsentation gezeigt wird, nicht gegen § 86a StGB
verstößt (BGHSt 29, 73, 84). Vieles wird jedoch in diesem Bereich
von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der "Art der
Verkaufspräsentation", abhängen.

[...]

--snip--

> Diese kritische Ausgabe, von der Du da schreibst, wird zwar von
> vielen als längst überfällig angesehen.  Sie existiert dennoch bis
> heute nicht.

Gleichwohl waere sie, Erlaubnis des Freistaates Bayern vorraus-
gestzt, moeglich. Afaik gibt es eine kommentierte hebraeische
Auflage.

MfG
 Olaf
 
-- 
Best regards,
 Joerg-Olaf                            mailto:js@fx3.de