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[FYI] Rechtsgutachten klaert Fragen zur privaten Internetnutzung in Unternehmen



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Sehr geehrte(r) Sven Gottwald

Rechtsgutachten klaert Fragen zur privaten Internetnutzung in Unternehmen
- Minister Schartau: Internet muss zum Arbeitsalltag aller Beschaeftigten
gehoeren

Pressemitteilungen

Duesseldorf, 25.Aug.2000

Rechtsgutachten klaert Fragen zur privaten Internetnutzung in Unternehmen - Minister Schartau: Internet muss zum Arbeitsalltag aller Beschaeftigten gehoeren

Das Ministerium fuer Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie:
"In einer lebendigen und zukunftsgerichteten Gesellschaft gehoert das Internet zum unverzichtbaren Handwerkszeug - fuer alle Beschaeftigten, auf allen Ebenen, in allen Betrieben. Alle Unternehmensbereiche muessen mit dem Internet vertraut gemacht werden. Eine intensive Qualifizierung ist dafuer die Grundlage. Das Band zwischen Wissensgesellschaft und Arbeitsgesellschaft darf nicht reissen. Deshalb wird die Landesregierung Pate fuer die Internet-Qualifizierung sein. Sie wird verstaerkt fuer das Internet wer
ben, Projekte initiieren und nach Moeglichkeit auch finanziell unterstuetzen." Das hat NRW-Arbeitsminister Harald Schartau heute in Duesseldorf bei der Vorlage eines Rechtsgutachtens zu arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Bedingungen der Privatnutzung von Internetanschluessen durch Arbeitnehmer erklaert.

Internetkompetenz muss fuer alle Unternehmen selbstverstaendlich sein, so Minister Schartau. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Industrie und Handwerk stuenden vor grossen Herausforderungen: "Wenn sie wettbewerbsfaehig bleiben wollen, muessen sie eine Logistik entwickeln, mit der sie aktiv am E-Commerce teilnehmen, Auftraege auch per Internet abwickeln und zeitnah ausfuehren koennen. Das ist ein wesentlicher Serviceaspekt. Die Forderung nach Internetkenntnissen darf sich allerdings nicht nur an M
enschen mit Arbeit richten: Internetkompetenz kann auch die Zukunftschancen arbeitsloser Menschen erheblich verbessern. Deshalb muessen auch sie Zugang zum Internet haben."

Das Internet haelt Einzug in immer mehr Betrieben. Immer oefter taucht die Frage auf, ob und wie Beschaeftigte ihre Internetzugaenge am Arbeitsplatz auch privat nutzen duerfen. Um diese Fragen zu klaeren, hat das NRW-Arbeitsministerium den Koelner Arbeitsrechtler Professor Peter Hanau beauftragt, die arbeitsrechtlichen Facetten der privaten Internetnutzung zu untersuchen. Sein Gutachten gibt Arbeitgebern und Beschaeftigten gleichermassen eine Orientierungshilfe.

Die Ergebnisse des Gutachtens im einzelnen:

Der Arbeitgeber sollte entweder ausdruecklich erlauben oder ausdruecklich verbieten, dass die Beschaeftigten ihre Internetanschluesse im Betrieb privat nutzen. Die Duldung einer Privatnutzung kann bei laengerer Dauer der Erlaubnis gleichkommen.

Erlaubt der Arbeitgeber die Privatnutzung, so sollte klar und detailliert vereinbart werden, welche Nutzungen zu welchen Zeiten und in welchem Umfang zulaessig sind.

Um eine private Dauernutzung und damit eine Beeintraechtigung der Arbeitsleistung in den Betrieben zu verhindern, sollte die Privatnutzung nur in Pausen oder ausserhalb der Arbeitszeiten erlaubt werden.

Bei der Einfuehrung des Internets im Unternehmen steht dem Betriebsrat ein Informationsanspruch zu. Ausserdem hat er ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die erlaubte private Internetnutzung geht.

Wenn der Arbeitgeber eine ueber das Telekommunikationsgesetz hinausgehende Datenerhebung oder Datenverarbeitung anstrebt, sollte er hierzu die ausdrueckliche Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einholen.

Es sollte festgelegt werden, wofuer protokollierte Daten verwendet werden duerfen, wie lange sie gespeichert werden und wer sie einsehen darf.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums fuer Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie Tel.: 0211/8618-4340 oder -4341.

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