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Re: Domains, Markenrecht und Abmahnungen



> > Domain fuer ihre offiziellen Mitteilungen und es finden sich dann dort
> > nur kommerzielle Angebote, die ggfs noch bezahlt werden muessen?
> 
> Dagegen wuerde ich dann als Buerger dieser Gebietskoerperschaft vorgehen.
> An eine vom Staat beanspruchte Domain wuerde ich aehnliche Erwartungen
> richten wie an den Oe.-R.-Rundfunk.   

Dazu gibts einen kleinen Aufsatz in der NJW von einem Herrn Kittler, warum
das angeblich geht. Mit oe.-r. Rundfunk hats (natuerlich) nichts zu tun,
eher mit Reklame im Hoersaal oder im Rathaus. Problematisch waers, wenn
Bill Gates Linuxreklame verbieten wuerde und die Rathaeuser machen das
mit. Z.B.