[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Re: "Keine Sonderstellung" für Rechtsradikale



> > > Dem Volk - als verfasste politische Einheit - steht es aber
> > > demgegenüber frei, den Weg einer originären neuen Staats-
> > > gründung mit ebenso neuer Verfassungsgebung zu beschreiten.
> > > Dies aber mit allen Konsequenzen und ohne "Rückversicherung
> > > durch Legalität" (Josef Isensee).
> > 
> > Was doch letztlich nichts anderes heißt, als daß eine "friedliche
> > Revolution" ausgeschlossen ist. Schade eigentlich - bevorteilt es
> > doch die aggressiven Kräfte. Womit ich meine erste Frage dann
> 
> Noe. "Friedliche Revolution", wenn das alte Regime freiwillig aufgibt.
> 
Was der Isensee da anspricht ist seine (IMHO berechtigte) Kritik an dem
Wolkenkuckucksheimwiderstands"recht" des Art. 20. So
wolkenkuckucksheimmaessig, wie die (herrschende !) Ansicht, siehe
Mauerschuetzenurteile, die DDR sei ein Rechtstaat gewesen, mit ein paar
Verbrechern an der Spitze. Sicher kann man so konstruieren, wie so vieles,
das laeuft aber eher auf "Rechtsroman" hinaus. Mit der Rechtswirklichkeit,
tatsaechlich herrschende Zwangsordnung, der DDR beispielsweise hats
nichts zu tun. So aehnlich argumentiert in DDR Dingen auch Jakobs ;-)
Einigermassen vertretbar ist die Argumentation des BVerfGs, das einfach
das Rueckwirkungsverbot aufhebt. Denn damit setzt es sich auch ueber den
Einigungsvertrag hinweg, in dem eben DDR Recht vereinbart war. 

Ziemlich laecherlich diese deutschen Juristen, die selbst ein Attentat auf
Hitler noch *juristisch* moeglich machen wollen. Als ob die tatsaechliche
Ausfuehrung dieser moralisch vielleicht sinnvollen Handlung nicht genuegt
haette. Recht und Moral, das ist eben zweierlei...