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Re: Re: "Keine Sonderstellung" für Rechtsradikale



At 11:13 05.09.00 +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > Aber am Rande: was sagt man denn zu der letzten Verheugen/Fischer
> > Kontroverse ? V. hatte vorgeschlagen, ueber die Beitrittskandidaten
> > abstimmen zu lassen.......Euro etc waren ja schon nicht
> > abstimmungswuerdig.
> >
> > Frage mich, ob diese notorische Behauptung, die Verfassung lasse solche
> > Abstimmungen nicht zu, nicht so ein aehnliches leeres Geruecht ist, ganz
>
>Also, in Art 20 II GG steht einfach: (...) Sie wird vom Volk in Wahlen und
>Abstimmungen (..) ausgeuebt. Dass solche Abstimmungen bisher nur in Fragen
>der Laenderneugliederung vorgekommen sind, ist ja kein Argument.

Zugegeben. Das Argument mit der Gesamtschau der Verfassung (nur f=FCr die
L=E4nderneuordnung ist eine Abstimmung vorgesehen) haut einen nicht vom
Hocker. Die Frage ist m.E. eher demokratietheoretisch und letztlich
politisch zu beantworten: Wollen wir (mehr) direkte Demokratie? Ich
habe da meine Zweifel.

>
>
>Wahrscheinlich kann man das aber nicht ueberpruefen lassen....jedenfalls
>schulmaessig. So ein Geruecht ist ja kein Eingriff, was immer man fuer
>Rechte haben mag. Wie macht man daraus einen Fall ? Stimmen wir einfach
>einmal ab und legen das Ergebnis der Bundesregierung vor, die weist es
>zurueck, das ist dann wohl beschwerdefaehig.

Ich denke eher an ein anderes Szenario: Der Gesetzgeber beschlie=DFt aus
aktuellem Grund (und weil gerade die Stimmung angeheizt wurde), eine
Gesetzesvorlage, nennen wir sie "Ma=DFnahmen gegen rechte und andere
subversive Umtriebe im Internet", dem "Volk" zur Abstimmung vorzulegen.
Die Oposition (wenn es sie denn in dieser Frage gibt ;-)) sieht darin
einen Verfassungsversto=DF und erhebt Normenkontrollklage.

Viele Gr=FC=DFe

Henning