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Re: Nachtrag zu: Bertelsmann-Stiftung, ICRA, BKA



At 14:02 08.09.00 +0200, you wrote:
>Tag,
>
>zwei Nachträge:
>
>1. Die Radiosendung mit dem Streitgespräch und den Zitaten
>    von Machhill wird am Sonntag 10.09. von 19:05 bis 19:30
>    auf WDR3 (Hörfunk) ausgestrahlt.
>
>2. Nachdem ich von einigen Juristen Rückmeldungen bezüglich
>    der Einschätzungen auf die Interpretation des TDG §5 (4)
>    geschickt haben, ist die skizzierte Problemlage wohl gegeben.
>    Dies gilt wohl vor allem unabhängig von der Frage, ob Machhill
>    fahrlässig und mutwillig handelt. Will sagen: ob er überhaupt
>    schnallt, was er da macht.

Oh, das hört sich aber abwertend an. Nun ja, die Bertelsmann-
Stiftung hat sich in der Vergangenheit wohl nicht redlich
bemüht, das Thema zu durchdringen; obwohl einige hochkarätige
Leute für das Expertennetzwerk des "Content Summits" geladen
waren (Hallo Josef!).

Was schreiben die "Juristen" denn so? Ich muss gestehen, dass
ich mir das ICRA-Projekt noch nicht näher angesehen habe, dachte
aber bislang, dass es hierbei, ähnlich wie bei PICS um
"freiwilliges" (was auch immer das heisst) content labeling
handelt. Wenn dem so sei, sehe ich keinen direkten Bezug zu
TDG und MDStV. M.E. kann man aus guten (politischen) Gründen
gegen das System sein. Stichwort: Wehret den Anfängen! Wo
aber liegt der juristische Aufhänger?

Viele Grüße

Henning