[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FYI]





Körper : "Bundesregierung prüft 183 Vorschriften zur Lockerung der
Zuständigkeit "



In der Plenardebatte des Deutschen Bundestages zur 2. /3. Beratung des
vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung
der Verwaltungsreform in den Ländern — Zuständigkeitslockerungsgesetz -
erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des
Innern, Fritz Rudolf Körper, MdB:

Der Verwaltungsaufwand der Länder beim Vollzug von Bundesgesetzen soll
verringert werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesrates zur
Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern ist hierzu ein erster
wichtiger Schritt. Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen in der
Form des Änderungsantrags der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu. Der
Bund wird den Ländern bei weiteren Vorschlägen entgegenkommen. Die
Zustimmung zu einer Fülle von Vorschlägen der Länder durch die neue
Bundesregierung verdeutlicht das Umdenken entsprechend dem Programm der
Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne Verwaltung".

Die Modernisierung von Staat und Verwaltung kann in einem föderalen
Staat wie der Bundesrepublik Deutschland nur dann nachhaltig gelingen,
wenn auch die Beziehung der staatlichen Ebenen untereinander und hier
vor allem das Verhältnis zwischen Bund und Ländern in den Blick genommen
wird. Die Länder brauchen für die Neugestaltung dieses Verhältnisses
einen größeren Entscheidungsfreiraum für die Erfüllung der staatlichen
Aufgaben. Die Bundesregierung wird deshalb alles tun, um Barrieren
abzubauen, die selbstverantwortliches Handeln der Länder und damit auch
Kommunen behindern.

Eine ganz wesentliche Voraussetzung hierfür ist der Abbau
bundesrechtlicher Vorgaben, wie dies jetzt durch das
Zuständigkeitslockerungsgesetz geschieht. Wenn den Ländern der Vollzug
des Bundesrechts grundsätzlich als eigene Aufgabe übertragen wird,
sollte auch der Gestaltungsspielraum der Länder nicht durch strikte
bundesrechtliche Vorgaben für die Durchführung des Bundesrechts mehr als
notwendig eingeengt werden. So ist es beispielsweise in vielen Fällen
möglich, auf die Festlegungen einer bestimmten Landesbehörde oder gar
der obersten Landesbehörde durch den Bund zu verzichten und es den
Ländern durch Öffnungsklauseln zu ermöglichen, die zuständigen Behörden
selbst festzulegen.

Die Modernisierung der Verwaltung ist ein langwieriger Prozess, der
ständig fortgesetzt werden muss. Die Summe vieler Einzelmaßnahmen führt
zum Erfolg. Die Bundesregierung wird deshalb ihre Reformbemühungen
fortsetzen. Derzeit prüft sie weitere 183 Vorschriften zur Lockerung der
Zuständigkeit, die von den Ministerpräsidenten der Länder vorgeschlagen
wurden. Maßstab für die Lockerung ist die Überzeugung, dass die Länder
grundsätzlich eigenverantwortlich entscheiden können, welche
Zuständigkeit eine sachgerechte Verwaltungspraxis am besten
gewährleistet.