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Re: Ausblenden im Wege des Polizeirechts



On Wed, Sep 13, 2000 at 11:58:05AM +0200, Rigo Wenning wrote:
> On Tue, Sep 12, 2000 at 10:38:08AM +0200, Dr. H. Jochen Krieger wrote:
> > > Daher ist es grundsätzlich wünschenswert, die Verbreitung dieser
> > > Tools nicht allgemein zu verbieten, aber ihren Einsatz zu
> > > beschränken und nur Personen zu erlauben, die ein berechtigtes
> > > Interesse vorweisen.
> > 
> > Das waere so eine Art Analogie zum Waffenschein, wobei die
> > Polizei, wenn ich die erste Aussage dazunehme stets diese
> > "Waffe" erhielte. Dann bekaemen wir in verschaerfter Form
> > dieselbe Entwicklung wie bei den Fausfeuerwaffen. Kriminelle
> > haben noch nie Probleme gehabt, sich Ballermaenner anzuschaffen,
> > nur der gesetzestreue Buerger. 
> > 
> Das ist eine falsche Argumentation, wie das Beispiel der USA 
> zeigt. Dort kann jeder eine Waffe haben und es macht alles nur 
> noch viel schlimmer. 
> 
> Fazit: Nicht alles, was hinkt, ist ein guter Vergleich....

Im Internet hat jeder laengst pauschal eine Waffe, und nutzt sie,
ohne zu zoegern oder aus purer Dummheit, mehr oder weniger auch aus.
Die amerikanische Waffenmanie haben wir im Internet laengst.
Die Frage hier ist, ob es nur ein sechskopfschuessiger Windows-Colt ist
oder ein Hochleistungs-Linupard-Panzer sein sollte. Beide sind frei
erhaeltlich. Ein Waffenschein funktioniert hier nicht, schon allein
wegen eines fehlenden Unrechtsbewusstseins bei der Nutzung von Software.

Holger

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