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Re: [FYI] Neues Urheberrecht verteuert Scanner



On Sun, Sep 17, 2000 at 09:55:41PM +0200, Markus Schaaf wrote:
...
> Soll ich also für ein unterstelltes Vergehen schon im Voraus
> bezahlen? Wie wäre es mit einer allgemeinen Geschwindigkeits-
> übertretungsabgabe für Autofahrer. Die Masse der Verstöße wird ja
> offensichtlich nicht entdeckt und könnte somit pauschal abgegolten
> werden. Wenn man erwischt wird, muß man natürlich weiterhin zahlen.

Gefaehrliche Phantasie.
Die Softwaretreiber von Scannern fuer Deutschland sind
kuenstlich verlangsamt, damit sie keine Scanner im Sinne
der Kopiererabgabe sind. Deshalb installiert der Fachmann
da die nichtdeutsche schnellere Treiberversion.

Bei den Faxgeraeten war das noch herber.
Bei den Billig-Thermofaxen sind ein paar Hersteller fast
daran kaputt gegangen, dass sie ausgerechnet fuer die
Billigserien nachtraeglich fuer ein paar Jahre rueckwirkend
diese nicht im Preis einkalkulierte Abgabe zahlen mussten.
Und bei etlichen damaligen (1995?) Normalpapier-Faxgeraeten,
wo diese nachtraegliche Abgabe eher unkritisch gewesen waere,
fiel sie nicht an, weil die so langsam gescannt haben wie
ein Tintenpisser druckte.

Ein Telefonhaendler spottete damals zu mir, die wirkliche
Katastrophe wuerde erst dann eintreten, wenn einer erfolgreich
gegen den Leistungsmangel bei Anrufbeantwortern klagt.
Denn die beantworten die Anrufe ja nicht.
wau
-- 
Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht fuer gefilterte 
Internetanwendungen und ein voelliges Filterverbot an 
oeffentlichen Terminals.
(Angela Marquardt, 18.9.2k anlaesslich D21-Kongress)