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AW: Spiegel-Bericht zu BMJ+GI





> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:	PILCH Hartmut [SMTP:phm@a2e.de]
> Gesendet am:	Dienstag, 19. September 2000 10:40
> An:	Dr. H. Jochen Krieger
> Cc:	Heiko Recktenwald; debate@fitug.de; swpat@ffii.org
> Betreff:	Re: Spiegel-Bericht zu BMJ+GI
> 
> > > Was hat denn Haftung mit Patentschutz zu tun ?
> > 
> > Zugegeben, war nur ein vielleicht zu kurz geratener Schlenker.
> > Auch bei der Anmeldung eines Softwarepatentes muss ja voll der
> > Stand der Technik geprueft werden. Geschieht dies durch den
> > Patentanwalt nicht ordnungsgemaess, ist schon die Haftungsfrage
> > auf dem Tisch. Ich frage mich allerdings, wie denn wohl eine
> > solche Neuheitsrecherche funktionieren soll. Vielleicht kennt
> > jemand die Ueberlegungen der Oberdruiden insoweit. 
> 
> Normalerweise erledigt das Patentamt die Recherche.
> Der Patentanwalt ist dazu nicht verpflichtet.
> Es ist allenfalls moeglich, gegen absichtliches Verschweigen bekannter
> Technik zu klagen, aber dieser Tatbestand ist kaum nachweisbar.
> 
> Angesichts der Wertlosigkeit der Patentpruefung ist Frankreichs Position
> vernuenftig:  es findet keine Sachpruefung sondern nur eine Normalpruefung
> statt.  Dadurch laesst sich ein franzoesisches Patent immerhin schnell und
> billig erwerben.
> 
	[Tauchert Wolfgang]  Normalprüfung =Formalprüfung. Dies entspricht
dem Verfahren beim deutschen Gebrauchsmuster (Eintragung ohne Prüfung,
Sachschutz, Schutzdauer maximal 10 Jahre). Der Vergleich der Anmeldezahlen
zeigt, daß die Anmelder weitaus überwiegend die Schutzform "Patent"
nachfragen, weniger die Schutzform "Gebrauchsmuster".