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Re: Spiegel-Bericht zu BMJ+GI
On 19 Sep 2000, at 10:39, PILCH Hartmut wrote:
> Normalerweise erledigt das Patentamt die Recherche.
> Der Patentanwalt ist dazu nicht verpflichtet.
> Es ist allenfalls moeglich, gegen absichtliches Verschweigen bekannter
> Technik zu klagen, aber dieser Tatbestand ist kaum nachweisbar.
Ja. Letzteres waere "Patenterschleichung". In bestimmten Situationen
bietet der Patentanwalt dem Mandanten eine Recherche an, die dann
z.B. von einer Rechercheagentur oder - ja, sowas gibt es - von einem
Patentamt gegen Cash gemacht wird - _ohne_ Patentanmeldung. Kommt
aber vor einer ohnehin geplanten Patentanmeldung sehr selten vor.
Denn gerade beim DPMA ist eine mit einer Patentanmeldung verbundene
Recherche konkurrenzlos billig. Und fallenlassen kann man die
Patentanmldung immer noch, wenn der Stand der Technik erdrueckend ist.
Auf keinen Fall muss der Patentanwalt den "Stand der Technik" im
Gebiet seines Mandanten kennen.
Wenn man ein Patentamt (DPMA, EPA und das schwedische Patentamt
machen sowas) gegen Cash recherchieren laesst, wird es (viel)
teuerer, aber es geht u.U. wesentlich schneller und man hat absolute
Vertraulichkeit - es gibt dann keine oeffentliche Akteneinsicht in
die Rechercheakte - im Gegensatz zur Patentakte, die sich nach 18
Monaten ab Priotag oeffnet, wenn man die Anmeldung nicht bis dahin
zurueckgezogen hat.
Wenn das Sachgebiet es nahelegt, setzt sich auch schon mal der
Patentanwalt persoenlich an den PC und recherchiert in diversen
(kostenpflichtigen) Online-Datenbanken selber. Kommt aber eher selten
vor.
--AHH