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Re: Spiegel-Bericht zu BMJ+GI



On 19 Sep 2000, at 10:39, PILCH Hartmut wrote:

> Normalerweise erledigt das Patentamt die Recherche.
> Der Patentanwalt ist dazu nicht verpflichtet.
> Es ist allenfalls moeglich, gegen absichtliches Verschweigen bekannter
> Technik zu klagen, aber dieser Tatbestand ist kaum nachweisbar.

Ja. Letzteres waere "Patenterschleichung". In bestimmten Situationen 
bietet der Patentanwalt dem Mandanten eine Recherche an, die dann 
z.B. von einer Rechercheagentur oder - ja, sowas gibt es - von einem 
Patentamt gegen Cash gemacht wird - _ohne_ Patentanmeldung. Kommt 
aber vor einer ohnehin geplanten Patentanmeldung sehr selten vor. 
Denn gerade beim DPMA ist eine mit einer Patentanmeldung verbundene 
Recherche konkurrenzlos billig. Und fallenlassen kann man die 
Patentanmldung immer noch, wenn der Stand der Technik erdrueckend ist.

Auf keinen Fall muss der Patentanwalt den "Stand der Technik" im 
Gebiet seines Mandanten kennen.

Wenn man ein Patentamt (DPMA, EPA und das schwedische Patentamt 
machen sowas) gegen Cash recherchieren laesst, wird es (viel) 
teuerer, aber es geht u.U. wesentlich schneller und man hat absolute 
Vertraulichkeit - es gibt dann keine oeffentliche Akteneinsicht in 
die Rechercheakte - im Gegensatz zur Patentakte, die sich nach 18 
Monaten ab Priotag oeffnet, wenn man die Anmeldung nicht bis dahin 
zurueckgezogen hat.

Wenn das Sachgebiet es nahelegt, setzt sich auch schon mal der 
Patentanwalt persoenlich an den PC und recherchiert in diversen 
(kostenpflichtigen) Online-Datenbanken selber. Kommt aber eher selten 
vor.

--AHH