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[FYI] Norbert Geis MdB (CSU) ueber IT-Risiken



http://195.254.74.213/docs/nachrichten/pressemeldungen/showDocument.as
p?ID=1387

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     Bedrohung durch Computerattacken endlich ernst nehmen

                           15.9.2000
                        Norbert Geis MdB

Zu dem Ergebnis eines Expertengesprächs der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion mit Vertretern des Bayerischen Justizministeriums,
der Staatsanwaltschaft und des Chaos-Computer-Clubs zu dem Problem
der zunehmenden Datennetzkriminalität erklären der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis, und der
innenpolitische Sprecher, Erwin Marschewski:

Die Bundesregierung unternimmt keine genügenden Anstrengungen im
Kampf gegen die Datennetzkriminalität. Diese Einschätzung ist durch
das Expertengespräch mit Vertretern des Bayerischen
Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft und des Chaos-Computer-
Clubs in vollem Umfang bestätigt worden.

Das Internet als weltweites Datennetz hat in den letzten Jahren eine
explosionsartige Entwicklung genommen. Seiner inzwischen überragenden
Bedeutung für Wirtschaft und Kommunikation in nahezu sämtlichen
Lebensbereichen steht ein zunehmender Missbrauch durch kriminelle
Handlungen gegenüber. Nach Einschätzung der Experten hat die
Datennetzkriminalität in den vergangenen Jahren – auch im Verhältnis
zu anderen Deliktsbereichen – stetig zugenommen. Computerattacken der
jüngeren Vergangenheit unter Verwendung so genannter
Virenangriffsprogramme belegen in alarmierender Weise, dass die
weltweiten Datennetze in hohem Maße für Zugriffe Unbefugter anfällig
sind. Sie liefern auch dafür Zeugnis, dass Einzelne mit
vergleichsweise einfachen Mitteln und innerhalb kürzester Zeit
Schäden in Milliardenhöhe anrichten können.

Dieses Bedrohungspotenzial begründet ein offenkundiges Bedürfnis nach
einem wirk-sameren Schutz insbesondere vor Computerattacken in
offenen Netzwerken. Notwendig ist ein Bündel von Maßnahmen vor allem
im Bereich der Prävention. Die Hersteller von Programmen sind
aufgerufen, ihre Produkte sicherer zu machen. Aber auch die Nutzer
müssen nachhaltig sensibilisiert werden. Dies gilt namentlich auch
für die Wirtschaft in Bezug auf die besonders schadensträchtige
Wirtschaftsspionage. Der derzeitige Strafrechtsschutz gegen das
Freisetzen von Computerviren und ähnlichen Programmen muss ebenso wie
die Praktikabilität des geltenden Strafverfahrensrechts einer
umfassenden Prüfung unterzogen werden.

Gleichwohl ist die Bundesregierung offensichtlich nicht bereit, das
nationale Strafrecht im Benehmen mit Praxis und Wissenschaft einer
umfassenden Prüfung zu unterziehen. Sie will vielmehr zunächst den
Abschluss von Verhandlungen auf internationaler Ebene abwarten, was
zugleich die Gefahr begründet, dass Bundestag und Länder faktisch vor
vollendete Tatsachen gestellt werden und die gebotene umfassende
Prüfung des deutschen Computerstrafrechts letztlich unterbleibt.

Deshalb werden wir in Kürze eine Große Anfrage in den Deutschen
Bundestag einbringen. Wir wollen die Bundesregierung dazu anhalten,
die zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über die tatsächliche
Bedrohungssituation, über Art und Ausmaß der bislang registrierten
Computerattacken, aber auch über deren Aufklärung und strafrechtliche
Ahndung offen zu legen, mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen die
Bundesregierung auf nationaler Ebene endlich einzuleiten
beabsichtigt, um der zunehmenden Datennetzkriminalität im allgemeinen
und der Bedrohung durch Computerattacken im besonderen entgegen zu
treten, sich zu dem Handlungsbedarf zu erklären, der im Bereich der
technischen Prävention besteht, um die Sicherheit von
Computersystemen zu verbessern, aber auch um das Problembewusstsein
der Nutzer zu wecken bzw. zu stärken, über die Tätigkeit tatsächlich
und angeblich eingerichteter Arbteitsgruppen zur Bekämpfung der
Datennetzkriminalität zu informieren, von der Industrie vereinbarte
Sicherheitsstandards und Selbstverpflichtungen sowie das
Produkthaftungsrecht auf den Prüfstand zu stellen, eine entsprechende
Aufklärung in den Schulen und in den Medien zu initiieren, die
einschlägigen Strafbestimmungen (insbesondere §§ 202a, 303a, 303b,
316b StGB sowie § 17 UWG) sowie die geltenden Strafdrohungen auf den
Prüfstand zu stellen und die erkannten strafrechtlichen Lücken
unverzüglich zu schließen, die im Bereich der Aufklärung von
Computerstraftaten mit den Händen zu greifenden Defizite,
insbesondere im Strafverfahrensrecht, umgehend zu beseitigen, die
Umsetzung der angestrebten internationalen Übereinkommen angesichts
der rechtlichen und tatsächlichen Komplexität bereits jetzt
vorzubereiten und die gebotene Beratung im Parlament zu
gewährleisten.

Wir hoffen sehr, dass sich die Bundesregierung auf unser Drängen
endlich bereit findet, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Anderenfalls wird die rasante Entwicklung der Datennetzkriminalität
nur schwerlich einzuholen und der Eintritt verheerender Schäden nur
eine Frage der Zeit sein.

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