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[FYI] (Fwd) Re: Pressemitteilung Software-Patente




------- Forwarded message follows -------
Date forwarded: 	Wed, 20 Sep 2000 11:46:18 +0200
Date sent:      	Wed, 20 Sep 2000 11:53:18 +0200 (CEST)
From:           	PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
To:             	swpat@ffii.org
Subject:        	Re: Pressemitteilung Software-Patente
Forwarded by:   	swpat@ffii.org

Ich vergass, die Erklaerung der CDU/CSU hier zur Diskussion
weiterzureichen (sie ging nur an neues@ffii.org).

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Dr. Mayer:	Moratorium statt Ausweitung der Software-Patente

Zu der am 20. November beginnenden Konferenz der Europäischen
Patentämter legt der für den IT-Bereich zuständige Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Martin Mayer, folgendes
Eckwertepapier vor:

Statt der beabsichtigten generellen Öffnung des Patentschutzes für
Software in Europa muss ein zweijähriges Moratorium beschlossen
werden.

Auf der 'Diplomatischen Konferenz 2000' der Europäischen Patentämter
ist vorgesehen, 'Programme für Datenverarbeitungsanlagen' aus der
Ausnahmevorschrift Art. 52(2), europäisches Patentübereinkommen, zu
streichen, und somit generell die Patentierung von Software zu
ermöglichen.

In der Fachwelt gibt es gegen diese Absicht die berechtigte
Befürchtung, dass durch den Revisionsvorschlag

-	Monopolstellungen großer Softwarehäuser gestärkt und erweitert,

-	kleine Softwareunternehmen und selbstständige Programmierer in
ihrer
Existenz bedroht und

-	insgesamt der Fortschritt in der Softwareentwicklung deutlich
gebremst würden.

Eine derart verheerende Entwicklung, die sich in den USA schon jetzt
abzeichnet, darf in Europa nicht stattfinden. Deshalb muss vor einer
weiteren Rechtssetzung für den Schutz von Software eine gründliche,
öffentliche Diskussion von Fachwelt und Politik auf der Basis der
folgenden Grundsätze geführt werden.

1.	Ziele des Rechtsschutzes für Software:

-	Der Rechtsschutz muss Programmierer und Unternehmen in die Lage
versetzen, die Früchte ihrer Arbeit zu ernten. Die finanzielle
Entlohnung, die sich nur über den Rechtsschutz verwirklichen lässt,
ist der wichtigste Anreiz für den Fortschritt in der
Softwareprogrammierung und Anwendung.

-	Der Rechtsschutz darf aber nicht zur Stärkung von
weltbeherrschenden
Monopolen führen. Er muss den Wettbewerb fördern statt ihn zu
behindern. Vor allem darf er keinesfalls kleine Softwareunternehmen
und selbstständige Programmierer benachteiligen und in ihrer Existenz
bedrohen.

2.	Maßgeschneiderter Rechtsschutz für Software

-	Das Urheberrecht wurde zum Schutz von künstlerischen und
schriftstellerischen Werken geschaffen. Es schützt auch
Computerprogramme in ihrer Eigenschaft als Sprachwerke. Allerdings
schützt das Urheberrecht die Software nur unzulänglich.

-	Die Patente wurden im beginnenden Industriezeitalter zum Schutz
technischer Erfindungen eingeführt. In Ausgestaltung und Zeitdauer
tragen sie den Erfordernissen der Wissensgesellschaft nur unzureichend
Rechnung.

-	Software ist im Vergleich zu schriftstellerischen und
künstlerischen
Werken und zu technischen Erfindungen etwas völlig Neues und
Andersartiges. Sie ist das elementare Hilfsmittel in der
Informationsgesellschaft und dringt in immer neue Bereiche vor. Daher
muss für sie ein eigenes, maßgeschneidertes Instrument des
Rechtsschutzes geschaffen werden.

3.	Forderungen an die Bundesregierung

Die Bundesregierung muss deshalb

-	dem Deutschen Bundestag einen Bericht zu ihrer Haltung beim
Rechtsschutz für Software geben, so dass noch vor der Konferenz im
November eine Debatte stattfinden kann,

-	darauf drängen, dass Vertretern von einschlägigen Organisationen
und
Parlamentariern die Möglichkeit der Teilnahme und Rederecht bei der
Konferenz eingeräumt wird,

-	sicherstellen, dass auf der Konferenz keine Ausweitung des
Patentschutzes für Software beschlossen, sondern stattdessen ein
zweijähriges Moratorium vereinbart wird.

-	durch geeignete Maßnahmen wie Foren, Arbeitsgruppen,
Expertengespräche und anderes dafür Sorge tragen, dass der
Diskussionsprozess intensiviert wird und zu einem langfristig
tragfähigen Ergebnis führt.

-	dafür sorgen, dass die EU, die gegenwärtig eine Richtlinie zur
Software-Patentierung vorbereitet, in das Moratorium und den
Diskussionsprozess einbezogen wird.

Noch ist es Zeit, in Europa die Weichen zu stellen und eine übereilte
Ausdehnung der Patentierbarkeit von Software zu verhindern. Es darf zu
keiner Stärkung weltweiter Monopole und nicht zum Aufbau neuer,
feudalherrschaftlicher und kolonialer Machtstrukturen im
Informationszeitalter kommen.



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