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Re: [FYI] GI: Software-Engineering braucht Patente



> Andrea Grimm hat gesagt, dass man Erfindungen in Hardware oder in Softwre
> implementieren kann und dass die Software daher nicht vom Patentschutz
> ausgeschlossen werden darf. 

Diese Aequivalenzdoktrin wird haeufig angefuehrt, aber aus ihr folgt
nicht das, was Frau Grimm und viele andere daraus folgern.

Auch das deutsche Patentrecht kennt diese Doktrin laengst und hat dafuer
sehr ausgereifte Gedankgengaenge parat, deren direkte und
zwangslaeufige Folge die Nichtpatentierbarkeit von Computerprogrammen ist.  

Computerprogramme gehoeren dem Bereich des Geistes / der Logik an.

Es gibt Faelle, wo Computerprogrammen aequivalente Hardware-Erfindungen 
ebenfalls nicht patentierbar sind, weil sie diesem Bereich angehoeren.

Andererseits gibt es Faelle, wo eine technische Erfindung, d.h. eine
Erfindung die neuartigen Gebrauch von Naturkraeften zur Herbeifuehrung
eines kausal uebersehbaren Erfolges macht, durch Umprogrammieren
vorhandener Hardware implementiert wird (ABS-Urteil 1980). Dann ist nicht
das Computerprogramm, aber sehr wohl der Hardwareprozess, bei dem es
eintesetzt wird (hier: Automotor) patentierbar.  Wo die Grenze hier ist,
zeigt das Urteil 'Flugkostenminimierung' von 1981: ein System zur
Treibstoffeinsparung, welches lediglich auf verbesserten Rechenregeln
beruht, ist nicht patentierbar.

Dieses Prinzip laesst sich natuerlich noch im Detail verfeinern.

Im Bericht 

	http://www.pro-innovation.org/

von Jean-Paul Smets gibt es ein Kapitel 5, welches dieser
Grenzziehungsfrage im Detail nachgeht und neue Theorien vorschlaegt.

Aber Leute wie Frau Grimm und viele andere haben sich gar nicht mit der
Frage der Abgrenzung der Technizitaet auseinandergesetzt und trampeln
lediglich unwissend auf der deutschen Jurisprudenz herum, um mehr
Sammelobjekte fuer ihr Patentportfolio zu bekommen.  Sie nutzen die
Schwierigkeit des Technikbegriffes, um ihn zu demontieren.  Dabei sind
ihnen leider viele Patentanwaelte und Patentaemter beflissen zu Diensten.

> Sie geht weiter davon aus, dass die Zahl der Softwarepatente "sehr
> klein" sein wird und hat ansonsten vollstes Vertrauen in das EU
> Patentamt und nimmt an, dass "nur vernünftige Patente erteilt werden".

Sie kennt aber sicherlich die IBM-Patentanmeldung P 4323241,8-53, um
deretwegen ihre Firma beim BPatG abgeprallt ist und jetzt beim BGH
Rechtsbeschwerde angekuendigt/eingelegt hat

	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/bpatg17w6998de.html

Hier nochmal der Hauptanspruch, einer von tausenden "vernuenftigen
Patenten", wie das EPA sie erteilt aber die deutsche Rechtsprechung sie,
dank Art 52 EPUe, noch nicht anerkennt:

   Der geltende Patentanspruch 1 vom 10. Februar 1998, eingegangen am 12.
   Februar 1998, lautet:
   
     Verfahren zur computergestützten Suche und/oder Korrektur einer
     fehlerhaften Zeichenkette F_i in einem digital gespeicherten Text,
     der die entsprechende fehlerfreie Zeichenkette S_i enthält,
     
     dadurch gekennzeichnet, dass
     
    a. die Auftretenshäufigkeit H(S_i) der fehlerfreien Zeichenkette S_i
       ermittelt wird
    b. die fehlerfreie Zeichenkette S_i nach einer Regel R_j verändert
       wird, so dass eine mögliche fehlerhafte Zeichenkette f_ij erzeugt
       wird,
    c. die Auftretenshäufigkeit H(_ij) der Zeichenkette f_ij in dem Text
       ermittelt wird,
    d. die Auftretenshäufigkeiten H(_ij) und H(S_i) verglichen werden und
    e. basierend auf dem Vergleich in Schritt (d) entschieden wird, ob
       die mögliche fehlerhafte Zeichenkette f(_ij) die gesuchte
       fehlerhafte Zeichenkette F(_j) ist.