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Re: [FYI] Telekommunikationsdatenschutzverordnung = Datensammelzwangsverordnung



On 2000-09-30 23:27:04 +0200, Hauke Moeller wrote:

> Sollte hier tatsächlich aufgrund von § 89 TKG eine Pflicht zur
> Aufbewahrung der Daten zur Verbrechensbekämpfung verordnet
> werden? Wenn ja, wäre das ja fast schon wieder lustig ...

> Klarer kann man Inhalt, Zweck und Ausmaß einer
> Verordungsermächtigung wohl kaum mißachten.

Gehst Du verfassungsklagen?

-- 
Thomas Roessler                         <roessler@does-not-exist.org>