[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] Telekommunikationsdatenschutzverordnung = Datensammelzwangsverordnung



> heißt es ausdrücklich: "Eine Verpflichtung, die Daten sechs Monate zu
> speichern besteht nicht."

Also wieder die alte Frage: ist das nur eine Datenschutzvorschrift oder
mehr ?

Gaebs keine besondere Verpflichtung zur Datenweitergabe blieben die
allgemeinen Regeln ueber Zeugen, die ja auch hier anwendbar waeren. Und
die besagen ?

H.
 
> Die Ausweitung der *Berechtigung* zum Speichern auf ein halbes Jahr ist
> sicherlich problematisch, aber nicht *offensichtlich* verfassungswidrig
> und jedenfalls kein Problem von Art. 80 Abs. 1 GG.