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Re: T-Online und BKA anzeigen?



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* Guido Hennecke wrote:
>Vom Heise Newsticker:
>
>	[...] Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Internetprovider wie
>	T-Online bei Straftaten im Internet zur Zusammenarbeit mit der
>	Polizei verpflichtet.

Falsch. Die Durchführungsbestimmungen (TkÜV) sind nicht in Kraft. Die
bisherigen Übergangsreglungen (FÜV) ist zum 1999-12-31 außer Kraft getreten.
§13FÜV wurde zwar verlängert, aber das ist illegal und deswegen ungültig.

>       "Wir haben auf Anfrage der Staatsanwaltschaft alle erforderlichen
>       Adressen und Verbindungsdaten herausgegeben", berichtete Domagalla.
>       [...]

Das ist die Auskunftspflicht nach §90TKG und nicht zu Zusammenarbeitspflicht
nach §89TKG. Obwohl für beide die Umsetzungrichtlinien fehlen (s.o.) kann
man in Deutschland keine TK4 in Betrieb nehmen, ohne die Abnahme der
Einrichtungen nach §90. Nokia liefert nicht mal Angebote ohne diese
Bauteile, auch auf Nachfrage.

>Das T-Online natuerlich _alle_ betreffenden Daten rausgibt und nicht
>T-Online aussortiert, was nach Meinung von T-Online "Zufallsbesucher"
>waren, sollte doch einleuchten.

Nein. Die Auskunftspflicht bezieht sich nur auf abrechnungsrelevante Daten.
Diese liegen hier aber nicht vor (Hosting von Webseiten). Da die
Dienstleistung gar nicht dem TKG unterliegt, sondern dem TDG, dürfen die
Daten auch gar nicht anfallen (TDDSG), es sei den zu den zwingend notwenigen
Wartungsarbeiten. Mir ist nicht bekannt, daß zur Sichtung dieser Daten ein
gerichtlicher Durchsuchungsbefehl vorlag. Herausgegeben werden dürfen diese
Daten jedenfalls nicht aufgrund der Reglungen im TKG.

>	T-Online registrierte einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung
>	zufolge die erstaunliche Anzahl von über 500.000 Zugriffen auf die
>	Seite "Fresh Prinz". Über die in den Log-Files von T-Online
>	gespeicherten IP-Adressen konnte das BKA dann einen Ring
>	verdächtiger Personen ausmachen und Hausdurchsuchungen
>	veranlassen.

Ich hoffe mal sehr stark, daß mensch da juristisch sauber gearbeitet hat.

>> 500000 Hausdurchsuchungen einleiten ? 500000 Gerichtsverfahren
>> anstrengen ?
>
>Wenn es sinnvoll erscheint. Hier weiss keiner (nehme ich an. Bitte
>melden, wenn jemand gernaueres weiss) was da wie lag und anhand welcher
>Kriterien der "Ring verdächtiger Personen" ermittelt wurde. Das weiss
>aber das BKA.

Mensch kann sie fragen. Schließlich haben sie ja eingeladen.

[F'up doc]