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[FYI] Europarat bereitet Cybercrime-Konvention vor



http://www.heise.de/newsticker/data/chr-05.10.00-003/

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Hintergrund: Europarat bereitet Cybercrime-Konvention vor

Der Europarat, eine nicht mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der
Europäischen Union zu verwechselnde, von der EU unabhängige
Institution, hat einen neuen Entwurf für eine Cybercrime-Konvention
veröffentlicht. Diese Konvention soll die erste international
verbindliche Vereinbarung zu Bekämpfung von Computerkriminalität
werden. Die bislang wohl bedeutendste Konvention des Europarats ist
die 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechts-Konvention.

[...]

So handelt Artikel 6 etwa von Geräten und Programmen, deren Zweck es
ist, in Computersysteme einzudringen oder Computersysteme
lahmzulegen. Die Herstellung, die Verbreitung und sogar der Besitz
solcher Tools soll als Straftat gelten – allerdings nur unter der
Bedingung, dass diese in illegaler Absicht eingesetzt werden. Der
Administrator darf also ein Hackertool programmieren oder besitzen,
wenn er es nutzt, um Sicherheitslücken in seinem System zu finden. Im
Besitz des Crackers aber ist dieselbe Software ein illegales Tool.
Wie ist aber ein Tool einzuschätzen, das man zur Sicherung des
eigenen Systems einsetzen kann, mit dem man aber auch
Sicherheitslöcher aufspüren kann, um in ein fremdes System
einzudringen?

[...]

Grundsätzlich goutieren die Experten des Europarats das Abhören und
Sammeln von Daten. Dabei fordern sie einerseits Gesetze, die
Schnüffeleien den Ermittlungsbehörden selbst erlauben, als auch
solche, die Provider dazu zwingen, Datensammlungen im Auftrag von
Ermittlungsbehörden durchzuführen. Befremdlich an Artikel 18 ist vor
allem, dass keinerlei einschränkende Klauseln eingebaut sind, in
welchen Fällen ein derart weitgehender Eingriff in die Privatsphäre
verdächtiger Personen vorgenommen werden darf.

[...]

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