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Re: T-Online und BKA anzeigen?
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: T-Online und BKA anzeigen?
- From: lutz@iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
- Date: 10 Oct 2000 09:00:16 GMT
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Newsgroups: iks.lists.fitug
- Organization: IKS GmbH Jena
- References: <slrn8todrh.i3.lutz@taranis.iks-jena.de> <200010092129390522.00D14B1C@mail.kamp.net>
- Sender: owner-debate@fitug.de
- User-Agent: slrn/0.9.5.7 (UNIX)
* Kai Raven wrote:
>> Falsch. Die Durchführungsbestimmungen (TkÜV) sind nicht in Kraft. Die
>> bisherigen Übergangsreglungen (FÜV) ist zum 1999-12-31 außer Kraft
>> getreten. §13FÜV wurde zwar verlängert, aber das ist illegal und
>> deswegen ungültig.
>
> Warum war das illegal und wenn es illegal ist, warum hat sich keiner
> dagegen beim Verfassungsgericht gewehrt (von den Parteien, Verbänden o.a.)
Du schreibst es selbst:
> Ich frage, weil ich das nicht so genau mitbekommen habe. Das FÜV Ende
> 1999 ausgelaufen ist, wusste ich und das sie $13 verlängern wollten.
Wie soll man ein Teil einer Verordnung, die auf einem längst obsoletem
Gesetz beruht, über das Ende der gesetzlichen Übergangsfrist hinaus legal
verlängern? IANAL.