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Re: [FYI] UK: Ungehindertes Lauschen am Arbeitsplatz



> der Artikel auf den antwortest bezieht sich auf das Mitschneiden von
> Telefonaten ausserhalb der BRD, naemlich UK. Das StGB hat seinen
> Geltungsbereich aber nur fuer Taten, die in der BRD verursacht oder
> ausgefuehrt wurden.

Meinst Du, das ist im Prinzip nicht auch nach englischem StGB strafbar ?
Immerhin gab es da, sowas hab ich hier noch nie gehoert, eine Mitteilung
an den Kunden, dass die Sache mitgeschnitten wird, das ist jetzt, so der
Artikel, nicht mehr der Fall.

Jedenfalls gings mir um die Rechte der Kunden. Die find ich wichtiger als
das Arbeitsrecht. "Lauschen am Arbeitsplatz", IMHO etwas schief. Klar ?

H.