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Re: EU-Studie ueber die Auswirkungen von Swpat



> > Es steht zumindest noch eine weitere Alternative zur Debatte:  die
> > Rueckbesinnung auf einen systematischen Technizitaetsbegriff, wie er
> > 1976-81 vom BGH erarbeitet wurde.
> 
> Wenn denn systematisch gedacht wuerde.

Auch heute tut das EPA so, als daechte es systematisch.  Bloss passt die
EPA-Systematik nicht mehr zum geltenden Gesetz, waehrend die der
BGH-Grundsatzurteile von 1976-81 dazu passte. 
 
> > e.g. the United Nations definition of technology: "a combination of 
> > equipment and knowledge" and so to be in line with basic patent law 
> > principles. However it can also be argued that nothing technological 
> 
> Kann man da keinen Honig draus ziehen ?


Koennte man, indem man sagt:

- Eine Erfindung muss neue Ausruestung (equipment) beinhalten
- Eine Erfindung muss auf neuem empirischem Wissen (knowledge) beruhen  

1 schliesst Softwarepatente aus, 2 entspricht der BGH-Formel von 1976-81.

> > argued to meet the (minimum) requirement of TRIPs Art 27 "that 
> > patents shall be available for any inventions, whether products or 
> > processes, in all fields of technology, provided that they are new, 
> > involve an inventive step and are capable of industrial application. 
> > ...... without discrimination as to ..... the field of technology ".  
> 
> Wie bindend ist denn das ? Hat es darueber jemals Diskussionen gegeben ?

Bernhard Mueller wurde in London von einem Patentanwalt gefragt:

"Glauben Sie ernsthaft, dass sie angesichts TRIPS Art 27 noch die Wahl
haben, Computerprogramme von der Patentierung auszuschliessen?"

Mueller antwortete: "Es steht uns frei, Begriffe wie Technik, Erfindung,
industrielle Anwendung etc zu definieren, und die Eur. Kommission wird
nicht zoegern, diese Freiheit in Anspruch zu nehmen."

s. dazu auch 

	http://swpat.ffii.org/stidi/trips/
 
-phm