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Re: [FYI] Mosiek-Urbahn (CDU) fordert die Ausgestaltung des Jugendschutzrechtes, damit der Zugang zur gewaltt ätigen Computer-Realit





Martin Schröder schrieb:

> ... Kein Elter kann rechtlich was machen, wenn Kind
> sich einen (gebrauchten) Rechner für bspw. 100 DM kauft.

rene falk thomasius schrieb:

>>falsch!!

Es kommt auf das Alter des Kindes ergo auf seine Geschäftsfähigkeit an.
Das hat nichts mit dem Taschengeldparagraphen zu tun.
Jedes Rechtsgeschäft einer Minderjährigen Person kann vom Leumund
(Eltern etc.pp). widerrufen werden wenn diejenigen nicht diesem Geschäft
zugestimmt haben.
Nachzulesen sehr schön im BGB.oder KJHG.

> Außer
> natürlich "erzieherisch auf das Kind einwirken".

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