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Re: [FYI] Mosiek-Urbahn (CDU) fordert die Ausgestaltung des Jugendschutzrechtes,damit der Zugang zur gewaltt ätigen Computer-Re



Martin Rost wrote:

HJK ergaenzt: 

Danke fuer den Hinweis der fraglos die Diskussion, wenn sie denn
fortgefuehrt werden soll, bereichern koennte. Wir haben hier im
Kern drei Themen, die den Zensoren Sorgen machen, naemlich die
sogenannte Pornographie (die je nach Bildungsumfeld
unterschiedlich interpretiert wird), die Gewalt (die sich in
vielen Bereichen aeussert und sich teils mit dem was wirklich
Pornographie ist ueberschneidet) und als Unterform, gepaart mit
Rassismus, die rechtsextreme Gewaltverherrlichung. Man kann auch
alle zusammenfassen unter dem Begriff. Mehr oder weniger
taetliche Missachtung der wuerde des anderen Menschen. 

Gehen wir davon mal aus und reduzieren das Problem auf die
Kindererziehung, unterstellen also, dass bei Erwachsenen ohnehin
Hopfen und Malsz verloren ist, so werden diejenigen, die sich
mit der Entwicklung eines Menschen auskennen, bestaetigen
muessen, dass bei der Verhinderung von Negativentwicklungen zu
unterschiedlichen Zeitpunkten anzusetzen. Wenn nicht, mag man
mich berichtigen. 

> >(>Taschengeld). Kein Elter kann rechtlich was machen, wenn Kind
> >sich einen (gebrauchten) Rechner für bspw. 100 DM kauft. Außer
> >natürlich "erzieherisch auf das Kind einwirken".
> 
> Bitte in diesem Thread mindestens unterscheiden: Kind - Jugendlicher
> - Erwachsener. Ein Kind untersteht eindeutig der Aufsicht erwachsener
> Eltern. 

Gewaltbereitschaft muss wohl schon im Kindesalter gelenkt
werden. Was gibt es fuer Kinder schoeneres, als die Burg des
Bruders zu zerstoeren und sich anschliessend zu pruegeln. Das
haengt enf mit der Ego-bildung zusammen und es ist ein muehsamer
und vom Vorbild zu begleitender Prozess, beizubringen, dass
Konflikte und/oder die Abgrenzung des eigenen Ego von dem des
anderen auch anders, als koerperlich geloest werden kann. 

> Ein Erwachsener untersteht unter gesunden Umstaenden als
> Person seiner eigenen Aufsicht und gibt diese Souveraenitaet nur in
> Teilen und funktional begruendet (bspw. bei der Arbeit, als Patient
> beim chirurgischen Eingriff oder als Teilnehmer am Autoverkehr,
> Staatsbuerger, Ehepartner...) ab.
> 
> Spannend wird es demnach beim Jugendlichen, der im Uebergang zwischen
> unmuendigem Kind und muendigem (also fuer sich selbst sprechenden)
> Erwachsenen steht. Im Medium Jugend bearbeitet die moderne
> Gesellschaft die modernen Aporien einer unselbstaendigen
> Selbstaendigkeit ab. Traditionale Gesellschaften haben hiermit kein
> Problem, sie kennen nur den ploetzlichen Uebertritt vom Kind zum
> Erwachsenen.

In dieser Phase kommt auch erst das Pornographieproblem zum
Tragen. Erst mit der Pubertaet erwacht die sexuelle Neugier,
wobei die Indizierung dessen was pornographisch ist, weitgehend
von Geschmacksfragen des jeweiligen Kulturkreises und seines
Entwicklungsstandes abhaengt. Die Erziehung insoweit duerfte
mehr oder weniger ein Lenken in die Richtung sein, was die
Eltern fuer geschmacklos in den zwischengeschlechtlichen
Beziehungen halten, wobei zwischen schauen und tun sicher noch
der Unterschied besteht.  Es gibt auch hier nur eine Grenze, wo
auch die groesste Toleranz aufhoert, das ist die nicht vom
anderen gewuenschte Gewalt, wozu auch die psychische Gewalt
gehoert. Hierunter duerfte die gesamte Kinderponographie fallen,
es sei denn das Bild eines nackten Kindes in natuerlicher
Umgebung. 

H.Jochen Krieger
mailto:krieger@transpatent.com
http://transpatent.com/ra_krieger