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AW: [FYI] Die seltsamen Blockaden der Internetfilter





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-debate@fitug.de [mailto:owner-debate@fitug.de]Im Auftrag von
Oliver Gassner

>"Nur rund 13 Prozent der Lehrer in Deutschland fühlen sich
>internetkompetent, in den USA dagegen 53 Prozent."
>http://www.internet-verantwortung.de/ifd.html

Ist das der Grund, warum auf US-Mailinglisten alle kompetent
quoten und so?

Die grenzenlose Naivität bei Bertelsmann kann nur noch mit Ignoranz oder
außer Kontrolle geratener Lobbyarbeit erklären :-). Filterz im Öffentlichen
Raum schon schlimm, besser noch aber im Besonderen Gewaltverhältnis.
Juristisch beraten ist man offensichtlich nicht. Selbst wenn man die
verfassungs- und medienrechtlichen Bedenken zurückstellt, werden diese Ideen
an _einfachgesetzlichen_ Vorschriften scheitern.

Bitte wo ist der rechtliche (!) Unterschied zwischen einer Filtersoftware
und einem Schulbuch? Entscheidend ist die Wirkung auf die Schüler, die
Schule und die Eltern.

"Die Schulverwaltung hat bei ihrer Entscheidung über die Zulassung eines
Schulbuchs zum Unterrichtsgebrauch den verfassungsrechtlichen Grundsatz
staatlicher Neutralität und Toleranz in der Erziehung zu beachten; dies
schließt die Verwendung indoktrinierender Schulbücher aus." BVerwG,
3.5.1988, 7 C 89/86

Der geneigte Netlaw-Leser möchte diesen Grundsatz mit einem Bericht über die
"Zuverlässigkeit" der Filter oder besser gleich mit dem Bericht unter
www.corpacommission.gov vergleichen. Von mehr oder weniger offenen
Manipulationsversuchen der SoftwareAnbieter ganz zu schweigen (vgl.:
www.peacefire.org). Bei der notwendigen Prüfung der Software vor dem Einsatz
an staatlichen Schulen verlasse ich mich ganz auf die gründliche
Verwaltungsarbeit ;-)

Übrigens ein weites Feld für unbestimmte Rechtsbegriffe, der Kenner weiss um
die spaßigen Folgen bei der Überprüfung solcher Entscheidungen.Ohne
rechtliche Grundlage wird eine Filtersoftware in der Schule nicht machbar
sein.

Und auf einem Elternabend, der Sexualkunde zum Gegenstand hat waren die
Bertelsmänner wohl auch noch nicht. Die juristischen Querverbindungen, die
sich hier nur sekundär auf den Inhalt beziehen, interessieren offenbar gar
nicht. Ob ein Erziehungsberechtigter und Grundrechtsträger aus Art. 6 GG
sich eine solche Bevormundung gefallen läßt? Meine Kinder werden jedenfalls
nicht "hinter" einem AOL oder PICS -Filter dieser Machart sitzen, der nicht
mindestens so intensiv geprüft oder gar überprüft wurde wie ein Schulbuch.
Wenn überhaupt....

Naja, nur _ein_ weiterer Aspekt...

Gruss
Sierk Hamann