[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: ICANN und Warenzeichen.



On 2000-10-30 08:22:15 +0000, Lutz Donnerhacke wrote:

> Eben. Trademark law tritt immer dann in Kraft, wenn ein Ding
> benennende Eigenschaften hat. 

*snip*

Froomkin greift noch viel früher an:  Er stellt zunächst fest, daß
die US-Regierung sich an irgendeine Punkt in der Lage befunden habe,
die tatsächliche Kontrolle über das öffentliche Gut DNS auszuüben.
Diese Kontorlle habe sie nach Recht und Gestz durchzuführen.

Sie dürfe, so Froomkin, diese Kontrolle nicht auf Grund eines
einfachen "White Paper" an irgendeine private Organisation abgeben.
Tatsächlich leuchtet Froomkins Argumentation auch abseits von dem
ganzen amerikanischen Ö-Recht, das er zitiert, ein: Eine Regierung
hat in einer gewaltenteilig organisierten Demokratie keine - bzw.
nur eine beschränkte und durch das Parlament und die Gerichte
kontrollierte - Gesetzgebungskompetenz.  Die US-Regierung hat die
ihr tatsächlich zugefallenen Möglichkeiten zu einer Art Gesetzgebung
für den Internet-Namensraum einfach so an eine private Organisation
abgetreten.  Das hätte sie nicht tun dürfen.

Heiko: Korrigier' mich, wenn ich's falsch verstanden habe.

-- 
Thomas Roessler                         <roessler@does-not-exist.org>