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Re: Eur. Patent auf Abrechnungsmethoden fuer IP-Dienste



On 1 Nov 2000, at 0:30, PILCH Hartmut wrote:

> > Eine drollige Offenlegungschrift zu generieren waere im Uebrigen
> > zwar etwas teuer, aber ansonsten trivial. (Fiktive)
> > Handlungsanleitung: Man schreibt bsp. eine beim EPA einzureichende
> > Patentanmeldung ueber ein "Datenverarbeitungsprogramm zum Addieren
> > von zwei Zahlen" mit
>
> oder
>
> - Verfahren zur Gliederung von wissenschaftlichen Monographien
> - Verfahren zum Faelschen von Doktorarbeiten
> - Statistik ueber die Orthographiefehler in Patentschriften
> - DeCSS
> - Mein Kampf
>
> Wuerde das EPA das alles unbeanstandet mit einer EP-Nummer versehen
> auf Espacenet stellen?

Im Grundsatz "ja", aber: Regel 34 AusfO EPÜ beachten. Bei "Mein
Kampf" wuerde die Veroeffentlichung vermutlich (?) an Regel 34 Absatz
1 AusfO EPÜ scheitern. Ein rein aeusserlich gut gemachter
Patentantrag auf DeCSS wuerde aber wohl durchgehen, auch wenn er
mangels Neuheit keine Chancen auf Patentierung haette, IMHO.

http://www.european-patent-office.org/legal/epc/d/r34.html

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                  Regel 34 - Unzulässige Angaben

(1) Die europäische Patentanmeldung darf nicht enthalten:

a) Angaben oder Zeichnungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder
die guten Sitten verstoßen;

b) herabsetzende Äußerungen über Erzeugnisse oder Verfahren Dritter
oder den Wert oder die Gültigkeit von Anmeldungen oder Patenten
Dritter. Reine Vergleiche mit dem Stand der Technik allein gelten
nicht als herabsetzend;

c) Angaben, die den Umständen nach offensichtlich belanglos oder
unnötig sind.

(2) Enthält eine europäische Patentanmeldung Angaben oder Zeichnungen
im Sinn des Absatzes 1 Buchstabe a, so schließt das Europäische
Patentamt diese Angaben bei der Veröffentlichung aus und gibt dabei
die Stelle der Auslassung sowie die Zahl der ausgelassenen Wörter und
Zeichnungen an.

(3) Enthält eine europäische Patentanmeldung Äußerungen im Sinn des
Absatzes 1 Buchstabe b, so kann das Europäische Patentamt diese
Angaben bei der Veröffentlichung der Anmeldung ausschließen. Dabei
gibt es die Stelle der Auslassung und die Zahl der ausgelassenen
Wörter an und stellt auf Antrag eine Abschrift der ausgelassenen
Stellen zur Verfügung.

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--AHH