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Re: [FYI] Neues zu RPS



Hi,

Henning Fischer (Henning.Fischer@gmd.de) - Thu, Nov 02, 2000 at 09:08:20AM +0100:
> die urheberrechtliche Unzulässigkeit bei diesem Vorgang? Wenn
> man davon ausgeht, dass die mp3-Datei eine rechtmäßige Kopie
> (zB. aufgrund § 53 Abs. 1 UrhG) ist, dann verlangt § 53 Abs. 6

Ich bin kein Jurist, werde deswegen auch nicht mit Paragraphen um mich
schmeissen . da smachen die anderen hier dann fuer mich ;-)

Aber ich denke, jeder Richter/Anwalt wird dir in richtung Verbreitung
der Dinger einen Strick zu drehen versuchen. Dass Du sie auf Deinem
Rechne rhast, duerfte erst mal niemanden stoeren. Dass Du sie aber
ungeprueft an jeden weitergibst, der daher kommt und Deinen Rechner
fragt (also eher eine Computer-Sekretaerin hast, die das tut) ob er XYZ
ihm gibt und das dann postwendend bekommt - *DAS* koennte in meinen
Augen der Fallstrik sein. 

Wahrscheinlich ist es nicht ganz so einfach, es wird sicher auch noch
geprueft, ob wirklich einfach jeder kommen kann... also Verlinken von
der Homepage aus duerfte klarer Fall sein, per Webserver auslieferbar,
aber nicht mit der Homepage in irgendeiner Weise verlinkt (sozusagen ein
unsichtbares /mp3s/-Verzeichnis) koennte schon durchgehen und wenn Du es
per FTP von Deinem Privataccountmit Deinem Privatpasswort holen musst,
dann denke ich, ist das auch ok.

Kritisch ist halt nur der Fall in der Mitte und die ganzen
Schattierungen: wenn ich jetzt das ding verlinke und dazuschreibe:
Fremde! Finger weg! Das ist nur fuer mich!
???? Naja, das wuerde ich dann so einstufen, wie unser Tuerschloss (wer
rein will und das Ding scharf anschaut, der kommt da auch rein) Einem
Juristen kann das aber auch zu wenig Schutz sein.

Bleibt halt die Frage, wieviel Schutz kann man von jemandem erwarten.
Und da die Grauzone auszuloten...

neko
-- 
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