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Re: [FYI] Neues zu RPS



Hi Henning, genau das:

> > > Man koennte also andersrum argumentieren: Analog zu Bildern im Netz: Man
> > > darf es sich im Rahmen dieser Webseite ansehen/anhoeren, aber man darf
> > > es sich nicht runterkopieren
> 
> hier besteht schon das erste Problem: Das Ansehen/Anhören impliziert
> eine - wenn auch nur kurzzeitige - Speicherung auf Deinem Rechner und
> stellt damit grundsätzlich eine zustimmungspflichtige Vervielfältigungs-
> handlung im Sinne von § 16 Abs. 1 UrhG dar.

Tut man das wirklich beim Streamen? Da wird ja nicht, wie beim
Bildbearbeitungsprogrammen, fuer einige Zeit etwas festes in den Ram
geladen sondern die Sache laeuft einfach hindurch.

Schlimmstenfalls eine Kette winzigster an sich ganz unerheblicher
Ausschnitte. Irgendein Buffer.

Aber ob die Vervielfaeltigung in dem RAM, sofern eine vorliegt, 
ueberhaupt eine Vervielfaeltigungshandlung im Sinne des UrhG ist, ist
wohl die umstrittenste Frage des Urheberrechtes ueberhaupt. 

Das "Vervielfaeltigungsstueck", koennte man sagen, muss schon irgendwie
dauerhaft sein. Wenigstens so "dauerhaft" wie das Bild im Ram ;-)

Oh diese Penner, die auf der Strasse Radio hoeren........

H.