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Re: Big Brother Award: Apache und der Telepolis-Artikel
Alvar Freude meinte zum Thema "Re: Big Brother Award: Apache und der
Telepolis-Artikel":
> na, dann warte ich mal auf die erste Anzeige ...
Du hast ein Problem mit dem Datenschutz? Klemmt das Selbstkontrollmodul?
>> Nein. Der Serverbetreiber darf nicht einfach alles speichern, was
>> der Nutzer ihm sendet.
> Die IP-Adresse ist für den Betrieb eines Internet-Servers
> unerlässlich, und wie erläutert auch in Logs mehr als sinnvoll ...
Für den Betrieb, d.h. die Session mögen die IPs nötig sein, danach nicht
mehr. Sie können sofort gelöscht bzw. anonymisiert werden.
> Dann bringe mir bitte ein Beispiel, wo mithilfe der normalen Logs die
> PRIVATSPHÄRE von irgendjemandem verletzt wird. Von mir aus auch ein
> fiktives, aber bitte ein schlüssiges.
Privatsphäre? Im Gegenteil, es geht allgemein um den Schutz der
Öffentlichkeit, speziell das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
(ja, Drittwirkung; mitlesende Experten mögen den ausfühlichen Ausflug in
den Urschleim des Datenschutzes entschuldigen, es ist scheinbar nötig):
"Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn
betreffende Information in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt
bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht
einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich
gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu
entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine
Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht
vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei
welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende
Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft
gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht
durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die
Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich
registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird
möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art.
8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen
Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das
Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines
auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten
freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. (...)" (aus BVerfGE 65,1)
Gruß,
Mario