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Re: [FYI] Neues zu RPS



Kristian, 

die Gerichte lösen das dann mit der Formel:
"unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles". 
Du spielst hier mit der Intention, dem subjektiven Element. Ich
_wollte_ gar nicht verbreiten.

Das wird man Dir im Zweifel nicht abkaufen, wenn Du es trotz
Aufforderung offen lässt.

Soo undogmatisch und unlogisch ist Recht jetzt auch wieder
nicht..

Gruss

Rigo

On Thu, Nov 02, 2000 at 03:46:20PM -0000, Kristian Koehntopp wrote:
> In schulung.lists.fitug-debate you write:
> >Aber ich denke, jeder Richter/Anwalt wird dir in richtung Verbreitung
> >der Dinger einen Strick zu drehen versuchen.
> 
> Wenn www.buchhandel.de ihre Platten world-readable und
> world-writeable ins Netz exportieren und so auch ihre
> Oracle-Datenbanken freigeben, und ich connecte die, dann ist das
> im Zweifel Hacking (jedoch: Das Kriterium "besonders geschuetzt"
> ist nicht erfuellt).
> 
> Wenn www.koehntopp.de eine Platte world-readable ins Netz
> exportiert und so seine MP3s freigibt, und Du connectest die,
> dann ist das ein illegaler Verbreitungsversuch urheberrechtlich
> geschuetzten Materials und kein Hackversuch Deinerseits?
> 
> In einer der beiden Richtungen kann diese Logik nicht
> funktionieren.
> 
> Kristian
>