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Re: [FYI] Neues zu RPS



On 2000-11-06 05:59:38 -0000, Kristian Köhntopp wrote:

> Und das ist eine Tendenz, die in der Rechtsprechung betreffend
> das Netz immer mehr zunimmt und die ich fuer immer
> problematischer halte, denn hier werden Absichten und Intentionen
> unterstellt, also nichtobjektive Kritierien, keine Sachverhalte.

Das ist aber nichts Neues...  Dir sagt der Begriff "Vorsatz" etwas?
Um nur ein ganz klassisches Beispiel zu nehmen, ist hier § 211 (2)
StGB:

	Mörder ist, wer
	
	aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus
	Habgier oder sonst aus niederen Beweggründen,
	
	heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen
	Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu
	verdecken,
	
	einen Menschen tötet.


-- 
Thomas Roessler                         <roessler@does-not-exist.org>