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Re: Verlagsrecht
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Verlagsrecht
- From: patrick.mayer@gmx.de
- Date: Tue, 7 Nov 2000 14:43:18 +0100 (MET)
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- References: <slrn90ft0c.i7.lutz@taranis.iks-jena.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hoi,
> >Trifft der Vertrag auch für Zeitungsverlage zu? Von Heise
> >(c't) habe ich "Hinweise für Autoren" bekommen, worin es
> >heißt, der Verlag erwerbe mit Zahlung des Honorars "das
> >ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich
> >unbeschränkte Recht," Urheberrechte umfassend zu nutzen.
> >
> >Diese Seltsamkeit ist mir anderswo noch nicht begegnet.
Das ist eine oft verwendete Standardformulierung, der es aber nicht ohne
weiteres gelingen wird, den Zweckbindungsgrundsatz des Para. 31 Abs. 5 UrhG
http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html#31
zu überwinden.
> Ich habe solche Passi durchgestrichen und meine Formulierungen
> hingeschrieben.
Das ist immer das Beste.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Mayer
--
Rechtsanwalt Dr. Patrick Mayer patrick.mayer@gmx.de
Informationen zum Medienrecht: http://www.artikel5.de