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Re: Verlagsrecht



Patrick Goltzsch <Patrick.Goltzsch@Hanse.de> writes:

> Trifft der Vertrag auch für Zeitungsverlage zu? Von Heise
> (c't) habe ich "Hinweise für Autoren" bekommen, worin es
> heißt, der Verlag erwerbe mit Zahlung des Honorars "das
> ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich
> unbeschränkte Recht," Urheberrechte umfassend zu nutzen.

Urheberrechte kann der Verlag sowieso nicht wahrnehmen, höchstens
Nutzungsrechte. (Die Übertragung von Urheberrechten ist in D nur im
Rahmen von Erbschaften möglich.) Selbst bei den Nutzungsrechten gibt
es gesetzliche Einschränkungen (deren Übertragung muß sich AFAIK auf
zum Vertragsabschluß bekannte Nutzungsweisen beschränken).