[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Bericht Gespräch Herta Däubler-Gmelin



Arne Brand wrote:
> 
> [...]
> 
> Immer wieder betont wurde die Absicht, auf keinen Fall grundlegende
> Software oder Geschäftsprozesse patentieren zu lassen, weil das ganz
> eindeutig innovationshindernd sei. Vielmehr sollte der Schutzbereich
> für ein Patent sehr "schmal" (dieser Begriff fiel immer wieder)
> ausfallen und man müsse überlegen, ob es nicht ähnlich wie im Bio-
> Bereich die sinnvolle Trennung in Stoff- und Anwendungspatente gäbe.
> 
> Weiterhin steht das BMJ auf dem Standpunkt, daß Software so schnell
> weiterentwickelt werde, daß bei einer schmalen Patentierung die
> jeweils aktuelle Softwareversion von anderen Rechten nicht
> beeinflusst ist, weil aufgrund der Länge des Patentierungsverfahrens
> nur etwas ältere Software dem Schutz unterfalle.

Und was ist dann der Unterschied zum Urheberrecht?
Soll ein Patent nicht eine realisierte Idee(!) schützen?
Die ändert sich aber nicht von Version zu Version.

> 
> [...]

Gruß
Thomas