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Re: Mehr ueber mp3..



On 13 Nov 00, at 18:09, Holger Veit wrote:

> On Mon, Nov 13, 2000 at 04:35:53PM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> > > Veroeffentlichung oder oeffentliche Auffuehrung. Aber veranstalte doch
> > > mal eine groessere Feier, wie etwa eine Hochzeit und lege da mal kraeftig
> > > Platten auf, ohne die Auffuehrungsrechte zu haben (ich weiss, da zahlt
> > > niemand freiwillig, aber das laeuft unter der Rubrik "Kein Klaeger,
> > > kein Richter und kein Henker").
> >
> > Quatsch, das ist privat. Sorry ;-)
>
> Dann sei bitte so gut und erklaere uns, wo die Privatheit aufhoert.
>
> Letztlich laeuft naemlich dann alles auf Privatveranstaltungen hinaus
> und der Kaiser hat sein Recht verloren.
>
Nee, so leicht ist das auch nicht. Solange Du einen
_geschlossenen_ Kreis von Menschen _persönlich_ einlädst und
keinen Eintritt nimmst, gilt das als Privat und nicht von der GEMA
zu genehmigen. Hat mir mal ein Jurist erklärt. Weiß natürlich nicht
genau, ob dem so ist.
Aber solange Du eine Hochzeitsfeier machst, zu der Du mit
persönlichem Brief eingeladen hast... Naja, die
Hochzeitsgeschenke sind ja freiwillig :-)
Aber im Ernst, wenn Du eine Geburtstagsparty mit 200 Leuten
feierst, kannst Du nicht im ernst überwachen, daß niemand jemand
anderen mitbringt, und wenn dann noch ein Türsteher nach einer
Beteiligung für die Getränke in Höhe von DM XX,- fragt, dann ist
das sicher nicht mehr privat.
Und wenn sich dann Plakate an alle Abiturienten der Stadt
wenden, dann ist sowieso Schluß, da will die GEMA auch
eingeladen sein...

Gruß Arne