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Re: [FYI] Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?




> Was die Rechtsgrundlage solcher Spielchen angeht, wo steht denn
> geschrieben, dass jene Gesetze ueber den Jugendschutz nur fuer Papier
> gelten ?

Steht doch so im Mediendienstestaatsvertrag. Ist m.E. - mal die
grundsätzlichen Bedenken zurückgestellt o.k. - Gefahrenabwehr, Länderebene, Rechtsweg
und keine Umgehung des § 153 StPO.
 
> H.

Ebenfalls H.