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Re: Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?



On Tue, Nov 21, 2000 at 12:12:23PM +0100, patrick.mayer@gmx.de wrote:
> Lutz Donnerhacke schrieb:
> 
> > * http://www.heise.de/newsticker/data/ad-20.11.00-000/ :
> > 
> > >Regierungspräsidium Tübingen eingerichtet werden. Sie wird
> > >jugendgefährdende Inhalte in den Mediendiensten verfolgen und ahnden.
> > >Dabei drohen Bußgelder bis zu 500.000 Mark.
> > 
> > Dabei wird man sich sicher nur auf Dienste beziehen, die für Jugendliche
> > gedacht sind.

Die offen für Jugendliche sind.... (Die hohen Mauern wurden als
Paradigma immer noch nicht abgeschafft und es wird immer schief
gehen)
> 
> Das Angebot von Mediendiensten, die "offensichtlich geeignet sind, Kinder
> oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden", ist unzulässig. Keine Rede
> davon, für wen diese Angebote gedacht sind.
> 
>    http://www.artikel5.de/gesetze/mstv.html#heading9

Er darf das in BAWü, aber mir sind keine Angebote bekannt in
BaWü, die seiner Beschreibung entsprechen. Vielleicht gibt es die
und dann würde ich als content-provider die ungastliche Gegend
verlassen.

Meine Bemerkung war aber darauf gerichtet, dass die Beschreibung
im Presse-Artikel geradezu archetypisch dafür ist, dass man
lokale Provider für internationale Angebote verantwortlich machen
will. Und da sind sich alle Diskutanten wieder einig. 

Mir kann es egal sein, ob die die virtuelle Kehrwoche wieder
einführen....

Ach ja, Lutzens Kürze geht manchmal durch Mark und Bein ;-)
Einfach nix draus machen. Allerdings finde ich nicht, dass er
immer Recht hat. Hier habe ich auch so meine Probleme. Das
Bussgeld kann ja nur da ausgesprochen werden, wo ein Mediendienst
existiert. Das Abgrenzung ist allerdings kaum zu leisten. Aber
BaWü hat eine reiche Justiz und sicherlich noch ein paar
arbeitslose Richter... Der Süden ist für IT nicht so ideal,
scheint es, oder es sind wieder nur grosse Worte im anklingenden
Wahlkampf....

Gruss

Rigo