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Re: Baden-Württemberg und die Gesetzeslage?



Hallo,

> Tja das ist Auslegungssache. Kommt darauf an, ob Repnik eigene Angebote
> des Providers ("Provider" wäre dann gemeint als "Content Provider"), fremde
> Angebote auf eigenen Servern des Providers oder "ganz fremde" Angebote
> (Zugangsvermittlung) meinte; nur für die dritte Variante ist Deine Aussage,
> Provider seien zur Kontrolle nicht verpflichtet, bedingt richtig. 

ich habe gestern eine Anfrage ans Sozialministerium geschickt, mit der
Bitte das geplante Vorgehen genauer zu erläutern (u.a. was den Zugriff
auf ausländische Sites, Linklisten wie die von Burks oder die Homepages
der NPD angeht). Bin mal gespannt was da als Antwort kommt. Bei einer
ähnlichen Anfrage ans NRW-Innenministerium (als die ähnliches
ankündigten) kam als Antwort in etwa: "Der Minister ist der Ansicht,
dass rechtsextremistische Seiten im Internet besorgniserregend sind".


Ciao
  Alvar

-- 
Alvar C.H. Freude  |  alvar.freude@merz-akademie.de

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