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Re: Bericht Gespräch Herta Däubler-Gmelin



Sehr geehrte Frau Strasser,

es ist fraglos interessant, die Informationspolitik Ihres Hauses sozusagen
live zu verfolgen. Dennoch oder umso mehr frage ich mich nun, ob denn an
dem Bericht von Herrn Brand inhaltlich etwas auszusetzen war. Ihrer
Stellungnahme entnehme ich nur, daß der Bericht gegen den "Komment" der Verwaltung
verstoßen hat. Ich schließe daraus im Umkehrschluß, daß er inhaltlich korrekt
war.

> Ich bedauere es sehr, dass Arne Brand sich nicht die Zeit genommen hat,
> sich
> mit der Ministerin bzw. mit mir abzustimmen. Jetzt ist es meine
> Aufgabe,
> darauf hinzuweisen, dass er nicht befugt war, einen Standpunkt des BMJ
> zur
> Frage der Patentierbarkeit von Software zu veröffentlichen. Die
> Kontrolle
> über ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit kann sich kein Ressort nehmen
> lassen.

Den Bericht habe ich nicht als amtliche Stellungnahme verstanden. Ich
denke, die von Ihnen adressierten Listenteilnehmer sind durchaus in der Lage zu
erkennen, daß es sich um eine persönliche Stellungnahme bzw. Zusammenfassung
des Gesprächs handelte.

> Es ist guter und im politischen Tagesgeschäft dringend notwendiger
> Brauch,
> dass Hintergrundgespräche entweder vertraulich bleiben oder eine
> Rücksprache
> erfolgt, bevor Teile daraus weitergegeben werden. 

Für disziplinarische Maßnahmen sind öffentliche Mailinglisten sicherlich
nicht der richtige Platz. Ich hielte es für weit sinnvoller, wenn Sie
entweder darstellen, was Ihrer bzw. des Hauses bzw. der Ministerin Meinung nach der
korrekte Inhalt des Gesprächs war (was allerdings die Findung und
Einnehmung eines Standpunktes voraussetzen würde) oder dass Sie interne
Zuständigkeits- und Dienstwegfragen auch intern behandeln. Eine Nachricht mit dem groben
Inhalt "es hätte nicht raus dürfen, aber jetzt ist es halt passiert" bringt
die inhaltliche Diskussion wohl kaum weiter und erhöht das ohnehin sehr hohe
Rauschen.
 
Mit freundlichen Grüßen


Patrick Mayer


-- 
Rechtsanwalt Dr. Patrick Mayer   patrick.mayer@gmx.de
Informationen zum Medienrecht: http://www.artikel5.de