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Prodigy-Urteil und Kontrollpflichten (was: Semantic Web oder Hyper-Hyperlink)



Lutz Donnerhacke schrieb:

> * Rigo Wenning wrote:

> >Der Prodigy-Fall wurde inzwischen von den
> >US-Gerichten korrigiert. Wer pflegt haftet danach gerade nicht,
> >wenn ihm was entwischt. Wer nicht pflegt, der muss bestimmte
> >Sachen auf Anfrage entfernen.
> 
> Verstehe ich nicht.

Das ursprüngliche Prodigy-Urteil sagte, daß ein Dienst, der seine
proprietären Inhalte auf Rechtmäßigkeit kontrolliert, dafür haftet, wenn er dabei
einen rechtswidrigen Beitrag übersieht. Konkret ging es mW um eine falsche
Meldung mit Börsenkursrelevanz, mit der Folge, daß Prodigy zu Schadensersatz
verurteilt wurde.
 
Daraus wurde konsequent abgeleitet, daß es für einen Dienstanbieter
sinnvoller ist, gar nicht zu kontrollieren, weil ihm dann nicht vorgeworfen werden
kann, er habe etwas übersehen.

Wenn ich Rigo richtig verstehe, wurde die Prodigy-Rechtsprechung
(vernünftigerweise) mittlerweile dahingehend korrigiert, daß ein Dienst, der an sich
(normalerweise) seine Inhalte sorgsam und sachgerecht kontrolliert, bei
einem insoweit _versehentlich_ "durchgerutschten" rechtswidrigen Inhalt nicht
haftet, wohingegen ein Dienst voll haftbar ist, der seine Inhalte
grundsätzlich überhaupt nicht kontrolliert.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Mayer


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Rechtsanwalt Dr. Patrick Mayer   patrick.mayer@gmx.de
Informationen zum Medienrecht: http://www.artikel5.de