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Re: SWPAT-Ansprueche auf Espacenet/Gruselkabinett



On 2 Dec 2000, at 17:19, PILCH Hartmut wrote:

> Warum veröffentlicht Espacenet ohne Warnung an prominenter Stelle
> veraltete Ansprüche? Das ist sehr ärgerlich, denn es entwertet unsere
> Datenbank oder zwingt uns zu ungeheurer manueller Arbeit, falls wir
> Transparenz in die Espacenet-Daten bringen wollen.

Ganz einfach: Weil beide Fassungen benoetigt werden.

A1 oder A2 Offenlegungsschrift:

Auch _nach_ einer eventuellen Patenterteilung muss die
Oeffentlichkeit wissen, was der Patentanmelder _urspruenglich_
eingereicht hatte:

a) Hat der Anmelder gemogelt und/oder das Amt geschlafen, weil im
erteilten Patent etwas drinsteht, was in den urspruenglichen
Unterlagen nicht enthalten war (sog. "unzulaessige Erweiterung")?

Dazu nimmt man die Offenlegungsschrift und checkt die Patentschrift
dagegen ab.

b) Eine Offenlegungsschrift schafft einen Beitrag zum "Stand der
Technik". Bei Patentschriften kommt es vor, dass Teile der
urspruenglichen Unterlagen im Pruefungsverfahren ersatzlos gestrichen
werden. Deshalb wird derjenige, der einen Beleg zum "Stand der
Technik" sucht, stets die A-Schrift, nicht die moeglicherweise
gekuerzte B-Schrift zur Hand nehmen.

Die Ansprueche der A-Schriften stellen Wunschphantasien des Anmelders
dar, was er denn zum Anmeldezeitpunkt gerne monopolisiert gehabt
haette. Kann sein, dass sie erteilt werden, muss aber nicht sein.
Ueber den _erteilten_ Schutzumfang sagen sie nichts aus.

B1 Patentschrift

Die Patentschrift braucht man selbstverstaendlich zur Kenntnisnehme
des _erteilten_ Schutzumfanges.

ESPACENET und andere Datenbanken sind in der Regel
dokumentenorientiert, d.h. wenn beide Schriften, die A-Schrift und
die B-Schrift, existieren, weden auch beide nachgewiesen. Der
Anwender mus dann selber wissen, welche Schrift er fuer welchen Zweck
heranzieht.

Dass ESPACENET keine extrahierbaren Texte anbietet, sondern offenbar
nur in .PDF eingebettete Pixeldateien, ist ein Aergeniss.

--AHH