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Re: SWPAT-Ansprueche auf Espacenet/Gruselkabinett
- To: Axel H Horns <horns@ipjur.com>
- Subject: Re: SWPAT-Ansprueche auf Espacenet/Gruselkabinett
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: Sat, 2 Dec 2000 17:48:49 +0100 (CET)
- cc: debate@fitug.de, swpat@ffii.org
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <3A293424.12509.417AE7@localhost>
- Sender: owner-debate@fitug.de
AHH schrieb:
> > Warum veröffentlicht Espacenet ohne Warnung an prominenter Stelle
> > veraltete Ansprüche? Das ist sehr ärgerlich, denn es entwertet unsere
> > Datenbank oder zwingt uns zu ungeheurer manueller Arbeit, falls wir
> > Transparenz in die Espacenet-Daten bringen wollen.
>
> Ganz einfach: Weil beide Fassungen benoetigt werden.
Danke für die lehrreichen Erläuterungen.
Was ich noch immer nicht verstehe ist: Warum steht im Gesamtmenü unter
Espacenet eine möglicherweise veraltete Version der Ansprüche?
Dass man auch die älteren Versionen noch zusätzlich durchsuchen
möchte, ist klar.
> A1 oder A2 Offenlegungsschrift:
>
> Auch _nach_ einer eventuellen Patenterteilung muss die
> Oeffentlichkeit wissen, was der Patentanmelder _urspruenglich_
> eingereicht hatte:
>
> a) Hat der Anmelder gemogelt und/oder das Amt geschlafen, weil im
> erteilten Patent etwas drinsteht, was in den urspruenglichen
> Unterlagen nicht enthalten war (sog. "unzulaessige Erweiterung")?
>
> Dazu nimmt man die Offenlegungsschrift und checkt die Patentschrift
> dagegen ab.
>
> b) Eine Offenlegungsschrift schafft einen Beitrag zum "Stand der
> Technik". Bei Patentschriften kommt es vor, dass Teile der
> urspruenglichen Unterlagen im Pruefungsverfahren ersatzlos gestrichen
> werden. Deshalb wird derjenige, der einen Beleg zum "Stand der
> Technik" sucht, stets die A-Schrift, nicht die moeglicherweise
> gekuerzte B-Schrift zur Hand nehmen.
>
> Die Ansprueche der A-Schriften stellen Wunschphantasien des Anmelders
> dar, was er denn zum Anmeldezeitpunkt gerne monopolisiert gehabt
> haette. Kann sein, dass sie erteilt werden, muss aber nicht sein.
> Ueber den _erteilten_ Schutzumfang sagen sie nichts aus.
>
> B1 Patentschrift
>
> Die Patentschrift braucht man selbstverstaendlich zur Kenntnisnehme
> des _erteilten_ Schutzumfanges.
>
> ESPACENET und andere Datenbanken sind in der Regel
> dokumentenorientiert, d.h. wenn beide Schriften, die A-Schrift und
> die B-Schrift, existieren, weden auch beide nachgewiesen. Der
> Anwender mus dann selber wissen, welche Schrift er fuer welchen Zweck
> heranzieht.
>
> Dass ESPACENET keine extrahierbaren Texte anbietet, sondern offenbar
> nur in .PDF eingebettete Pixeldateien, ist ein Aergeniss.
>
> --AHH
>