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Re-6: SWPAT: Technikbegriff im Detail



Warum soll ich gegen Ihre Schlußfolgerung argumentieren, wenn schon der
von Ihnen gewählte Ausgangspunt hanebüchen ist?

Wenn Sie contra legem (entgegen dem Gesetz) verkünden, man dürfe nicht auf
die Patentansprüche schauen, sondern auf das, was Sie lieber sähen, um
ausgehend von Ihrer Lieblings-contra-legem-Sichtweise eigenartige Schlüsse zu
ziehen, dann ist es doch wohl sachgerecht, die schiefe Basis geradezurücken.
Sie WOLLEN nicht auf die Patentansprüche schauen. Sie MÜSSEN es aber, denn
das Gesetz fordert es so, siehe unten. Alles andere ist die Verwechslung von
Wunsch und Wirklichkeit.

AP



-------- Original Message --------
Subject: Re: Re-4: SWPAT: Technikbegriff im Detail (4-DEC-2000 17:47)
From:    phm@a2e.de
To:      apfeiffer@beetz.com

> -phm schrieb:
> > Es kommt wiegesagt nicht darauf an, was in einem Patentanspruch
drinsteht.
>
> Am meisten beneide ich Sie um Ihr Selbstbewußtsein. Mit so 'was gehen sie
an
> die Öffentlichkeit?

Sie haben meine Formulierung aus dem Zusammenhang gerissen.  Damit ist der
Rest belanglos.  Vielleicht wollen Sie ja noch mal einen Anlauf
unternehmen, um die gesamte Argumentation zu widerlegen.

> EPÜ Art. 84: "Die Patentansprüche müssen den Gegenstand angeben, für den
> Schutz begehrt wird." ------ (Recht AUF das Patent).
> EPÜ Art. 69: "Der Schutzbereich ... wird durch den Inhalt der
Patentansprüche
> bestimmt. Die Beschreibung ... (ist) ... zur Auslegung ... heranzuziehen."
> --------- (Recht AUS dem Patent, Auslegung geht nur, soweit Ansprüche
unklar
> sind).
> EPÜ Art. 64: "Das Europäische Patent gewährt dieselben Rechte, die ... ein
> nationales Patent gewähren würde" ------- (Recht AUS dem Patent).
>
> Eine der ersten Regeln, die man mir in meiner Ausbildung beibrachte, ist
> "Immer den nächsten Paragraphen auch noch lesen" - sehr banal und sehr
wahr.
> Was Sie schreiben, ist unverantwortlich, zumindest gegenüber all
denjenigen,
> die Sie ernst nehmen und denen Sie Gutes zu tun meinen.
>
> Nochmal: Es sei Ihnen unbenommen, softwarebezogene Patente nicht zu mögen
und
> dagegen anzuarbeiten. Aber mit Ihrer Kenntnis und Ihren Auskünften zum
Inhalt
> und zur Lesweise des EPÜ liegen Sie so vollkommen daneben, daß schon deren
> Charakterisierung als "Mindermeinung" übertrieben ist.
>
> AP


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