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Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen Gesetzen ein Schnippchen schlagen



Hallo Axel,

du meintest am 08.12.00 um 10:33 zum Thema "[FYI] UK-RIPA: Den neuen  
Gesetzen ein Schnippchen schlagen":

> Florian Rötzer   08.12.2000

> übergeben. In dem neuen britischen RIP-Gesetz wird diesen nämlich das
> Recht gewährt, unter Strafandrohung von Beschuldigten den
> Verschlüsselungscode zu fordern, um an die Dokumente heranzukommen.

Es wird anscheinend Zeit für den Europäischen Gerichtshof für  
Menschenrechte, darüber zu entscheiden, ob Art. 6 Abs. 1 EMRK den  
Grundsatz, dass sich niemand aktiv an seiner eigenen Überführung  
beteiligen muss, in der weiten deutschen Auslegung enthält, oder ob sich  
die EMRK auf die reine Aussagefreiheit des Beschuldigten beschränkt.

Möglicherweise gibt es sogar schon Rechtsprechung des EGMR dazu, aber  
bei einem kurzen Blick in den Kommentar eben habe ich nur erfahren, dass  
die deutsche StPO den Mindestanforderungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK  
unter anderem durch die Aussagefreiheit des Beschuldigten gerecht wird.

Da es sich beim Nemo-tenetur-Grundsatz um eine unmittelbare Ausprägung  
der Menschenwürde handelt, die in den Rechtstraditionen aller  
Vertragsstaaten hoch gehandelt wird, bin ich eher optimistisch.

-- 
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