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Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen Gesetzen ein Schnippchen schlagen
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen Gesetzen ein Schnippchen schlagen
- From: kopp@naranek.camelot.de (Wolfgang Kopp)
- Date: 08 Dec 2000 19:24:00 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
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- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo Axel,
du meintest am 08.12.00 um 10:33 zum Thema "[FYI] UK-RIPA: Den neuen
Gesetzen ein Schnippchen schlagen":
> Florian Rötzer 08.12.2000
> übergeben. In dem neuen britischen RIP-Gesetz wird diesen nämlich das
> Recht gewährt, unter Strafandrohung von Beschuldigten den
> Verschlüsselungscode zu fordern, um an die Dokumente heranzukommen.
Es wird anscheinend Zeit für den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, darüber zu entscheiden, ob Art. 6 Abs. 1 EMRK den
Grundsatz, dass sich niemand aktiv an seiner eigenen Überführung
beteiligen muss, in der weiten deutschen Auslegung enthält, oder ob sich
die EMRK auf die reine Aussagefreiheit des Beschuldigten beschränkt.
Möglicherweise gibt es sogar schon Rechtsprechung des EGMR dazu, aber
bei einem kurzen Blick in den Kommentar eben habe ich nur erfahren, dass
die deutsche StPO den Mindestanforderungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
unter anderem durch die Aussagefreiheit des Beschuldigten gerecht wird.
Da es sich beim Nemo-tenetur-Grundsatz um eine unmittelbare Ausprägung
der Menschenwürde handelt, die in den Rechtstraditionen aller
Vertragsstaaten hoch gehandelt wird, bin ich eher optimistisch.
--
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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