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Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen Gesetzen ein Schnippchen schlagen



Hallo Heiko,

du meintest am 10.12.00 um 11:53 zum Thema "Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen  
Gesetzen ein Schnippchen schlagen":

> Und dass verbindest Du dann noch mir dem "Menschenrecht auf
> Verschluesselung" ?

Es geht nicht um das Recht auf Verschlüsselung, das wäre aus anderen  
Vorschriften herzuleiten. Hier geht es darum, dass ein Beschuldigter  
rechtlich verpflichtet sein soll, in einem gegen ihn geführten  
Ermittlungsverfahren aktiv an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verbürgt ein faires Verfahren. Die  
Aussagefreiheit des Beschuldigten gehört auf jeden Fall zu dem von  
dieser Vorschrift geschützten Menschenrecht. Ich habe die Frage  
aufgeworfen, ob nicht vielleicht der gesamte Nemo-tenetur-Grundsatz des  
deutschen Rechts von der MRK verbürgt wird, nicht nur das Schweigerecht.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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