[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen Gesetzen ein Schnippchen schlagen
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen Gesetzen ein Schnippchen schlagen
- From: kopp@naranek.camelot.de (Wolfgang Kopp)
- Date: 10 Dec 2000 18:38:00 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <Pine.BSF.4.21.0012101149510.597-100000@moritz.alleswirdgelber>
- Organization: Generation @
- Reply-To: wk-usenet@wolfgang-kopp.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hallo Heiko,
du meintest am 10.12.00 um 11:53 zum Thema "Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen
Gesetzen ein Schnippchen schlagen":
> Und dass verbindest Du dann noch mir dem "Menschenrecht auf
> Verschluesselung" ?
Es geht nicht um das Recht auf Verschlüsselung, das wäre aus anderen
Vorschriften herzuleiten. Hier geht es darum, dass ein Beschuldigter
rechtlich verpflichtet sein soll, in einem gegen ihn geführten
Ermittlungsverfahren aktiv an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verbürgt ein faires Verfahren. Die
Aussagefreiheit des Beschuldigten gehört auf jeden Fall zu dem von
dieser Vorschrift geschützten Menschenrecht. Ich habe die Frage
aufgeworfen, ob nicht vielleicht der gesamte Nemo-tenetur-Grundsatz des
deutschen Rechts von der MRK verbürgt wird, nicht nur das Schweigerecht.
--
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
<wk@wolfgang-kopp.de> . http://www.wolfgang-kopp.de/ . Generation @
ICQ# 64469487 . PGP public key (2047/D21FCB69) available