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Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen Gesetzen ein Schnippchen schlagen



Hallo Heiko,

du meintest am 10.12.00 um 21:13 zum Thema "Re: [FYI] UK-RIPA: Den neuen  
Gesetzen ein Schnippchen schlagen":

> Wie wuerdest Du denn ein "Menschenrecht auf Verschluesselung" begruenden ?

Zur grundrechtlichen Herleitung: http://www.wolfgang-kopp.de/krypto.html

> Worum nicht Verschluesselung nur in bestimmten Faellen, meinetwegen mit
> Genehmigungsvorbehalt ?

Im Bereich der Kommunikationsgrundrechte wäre das eine Umkehrung der  
Grundrechtslage; nicht die geheime Übermittlung wäre dann der  
Normalfall, sondern die offene, und die Ausübung des Grundrechts wäre  
begründungsbedürftige Ausnahme. Das Problem ist, dass bei einem Verbot  
der verschlüsselten Übermittlung nicht nur der Staat Zugriff auf die  
Kommunikation bekommt, sondern auch viele unbefugte Dritte. Damit kann  
man nicht einfach sagen: "Der Staat schaut schon nur dann in die E-Mail,  
wenn er darf." Selbst wenn das so wäre, genügte es nicht.

Was die Datenspeicherung angeht, will ich mich jetzt nicht zu einer  
Antwort aus dem Stegreif hinreißen lassen. :-)

> Welche Schluessellaenge ist geboten ?

Beschränkung der Schlüssellänge stellt nicht sicher, dass nur die  
berechtigten Behörden Zugriff auf die Kommunikation nehmen können. Neben  
den nicht-berechtigten Nicht-Behörden (org. Krim. etc.) wären die nicht- 
berechtigten Behörden (NSA etc., Echolon lässt grüßen) hoch erfreut.

CU, Wolfgang

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
  <wk@wolfgang-kopp.de> . http://www.wolfgang-kopp.de/ . Generation @
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