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Re: E-Mail trotz Verbot veröffentlicht



> wie mich jemand informierte, haben Sie auf der Seite
> 
> http://www.ffii.org/archive/mails/swpat/2000/Jul/0066.html
> 
> eine E-Mail von mir veröffentlicht, die ausdrücklich als nicht
> zur Veröffentlichung bestimmt gekennzeichnet war. Am Ende der
> E-Mail können Sie das nachlesen. Meine private E-Mail-Adresse
> haben Sie ebenfalls veröffentlicht.

Nicht ich sondern Sie selbst haben dieses Schreiben veröffentlicht. Indem
Sie ein Schreiben an swpat@ffii.org richten, entscheiden Sie sich für die
Veröffentlichung in unserem Archiv (oder müssen zumindest damit rechnen,
denn die Adresse ist eine typische Mailinglistenadresse, abgesehen davon,
dass Sie mit diesem Archiv bestens vertraut sind, wie Ihre Publikationen
im Linux-Magazin beweisen).

Ist etwas veröffentlicht, so hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf,
dass das Archiv nicht nachträglich verfälscht wird.  Würde ich Ihrer
Forderung nachkommen, so würde ich mich der Fälschung schuldig machen.  
Und man könnte mich der Fälschung überführen, denn Archive werden anderswo
kopiert und gespiegelt.  Überdies würde der Administrator eine Kiste der
Pandora öffnen, wenn er sich auf ein solches Datenschutzkonzept einließe.
Das wäre das Ende aller Mailinglistenarchive.

> Das ist ein klarer Verstoß gegen diverse Datenschutzbestimmungen
> und vor allem gegen mein Vertrauen. Von einem Versehen kann wohl
> nicht mehr die Rede sein.

Was Sie machen, ist ein Verstoß gegen mein Vertrauen. Letztens bin ich
Ihrer Forderung nach Entfernung nachgekommen, nachdem ich Ihnen bereits
obigen Sachverhalt erklärt hatte. Sie stimmten mir damals zu und wandelten
ihre zunächst aggressive Forderung in eine Bitte um einmalige Nachsicht
um.
 
> Handlungen wie diesen verdanke ich es, daß 90% der bei mir
> eintreffenden Mails Spam sind. Es kostet mich Zeit und Geld,
> mich mit diesen herumzuschlagen.

Das passiert anderen Netzteilnehmern auch.
Man könnte gemeinsam dagegen etwas unternehmen.
Das nicht zu tun, steht Ihnen frei.  Aber anderen steht es ebenso frei,
sich nicht für Ihre persönlichen Interessen in Anspruch nehmen zu lassen.

> Ich sage das jetzt in aller Deutlichkeit und werde mich nicht
> wiederholen: _Sämtliche E-Mails von mir sind sofort aus Ihrem Archiv
> zu entfernen oder für den öffentlichen Zugriff zu sperren!_
> Ausschließlich den angegebenen Empfängern ist Zugang zu gewähren!
> 
> Sollten Sie diesen Wunsch nicht respektieren, werde ich mich
> dagegen wehren und den zuständigen Datenschutzbeauftragten
> über Ihr Verhalten informieren. Weitere Maßnahmen behalte ich
> mir selbstverständlich vor.
> 
> Es tut mir leid, daß ein solches Vorgehen nötig ist.
> Das widerstrebt mir, aber Sie lassen mir leider keine Wahl.
> 
> Robert Gehring

Es tut mir leid, dass ich mich nun meinerseits wehren und ungewollt ein
Schreiben von Ihnen in archivierten Mailinglisten veröffentlichen muss.
Vorher trafen Sie diese Wahl, diesmal treffe ich sie.  Denn die
Öffentlichkeit ist ein besserer Richter als jene Datenschutzbeauftragten,
die hoffentlich besseres zu tun haben.
Aber man kann ja nie wissen, auf was für Streithanseleien die vielleicht
eingehen.  Für alle Fälle möchte ich den Vorgang erst einmal
dokumentieren und die Meinungen anderer dazu hören, und dazu eignen sich
öffentliche Archive nun mal gut.

Viele Grüße

-phm