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Re: Telepolis über Lutterbeck-Gutachten und FFII



Axel Horns schrieb 
 
> <color><param>7F00,0000,0000</param>> Unter
> 
> >         http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4539/1.html
> 
> > findet sich eine kurze Analyse des vom BMWi in Auftrag gegebenen
> > Gutachtens von Prof. Lutterbeck, PA Horns und Robert Gehring.
> 
> <color><param>0100,0100,0100</param>[...] 
> <color><param>7F00,0000,0000</param>> 
> Einer der Telepolis-Leser bringt es auf den Punkt:
> 
> >    >> Privatanwender dürften ihren Vorstellungen nach die "verschonte"
> >    Software für nichtgewerbliche Zwecke ohne patentrechtliche
> >    Einschränkungen nutzen. Wer derartige Programme gewerblich anwende,
> >    müsse sich für den Gebrauch der Software allerdings der Zustimmung
> >    des Inhabers eines betroffenen Patentes versichern.
> 
> >    steht im Widerspruch zu
> 
> >    >> Konkret wollen sie vor allem die Potenziale von
> >    Open-Source-Entwicklungen [...] nicht durch einen zu engen
> >    Patentschutzrahmen geknebelt wissen. Besonders, weil [...] gerade
> >    Startups im Bereich der New Economy ihre Rechenanlagen auf
> >    Open-Source-Software aufbauen würden.
> 
> > Ein weiterer Leser sieht darin gar eine Falle für Freie Software:
> 
... 
> >    vom Entwickler zum (gewerblichen) Anwender, heißt das im Klartext.
> >    Wozu soll ich als Open Source Entwickler irgendwelche Patente
> >    recherchieren, wenn ich diese durch die Veröffentlichung meines
> >    Codes sowieso nicht verletze? Vor allem, wenn ich nichts mit der
> >    Software verdiene, sondern sie als freie Software auf die
> >    Menschheit loslasse.

> >    Nur welcher Anwender wird das mit sich machen lassen, selbst wenn
> >    diese Recherche vom Entwickler bereits geleistet wurde? Als
> >    Anwender wähle ich dann lieber proprietäre Software, auch wenn sie
> >    teuer und unsicher ist, bei der ich mit solchen kostspieligen
> >    Fragen aber nicht belästigt werde, und bei der ich keine 20
> >    Lizenzen für die betroffenen Patente einholen muß.
> 
> >    Eine solche Regelung würde freie Software erst recht ersticken,
> >    anstatt ihr zu helfen, wie sie vorgibt (oder heuchelt). Schließlich
> >    und endlich heißt das nämlich, das der Patentinhaber die
> >    gewerbliche Nutzung dieser Software willkürlich unterbinden kann,
> >    falls sie z.B. in Konkurrenz zu seinen eigenen Produkten steht. Ich
> >    sage dazu nur: Microsoft, Linux und das Halloween-Papier.
> 
> <color><param>0100,0100,0100</param>
> Das angesprochene BMWi-Gutachten sieht die Frage der
> Rechtewahrnehmungesgesellschaften in engem Zusammenhang mit der
> Quelltextprivilegierung. Es ist in der Tat so, dass das
> Quelltextprivileg sich nicht darauf erstrecken wuerde, wenn jemand
> eine Software mit dem dazugehoerigen Prozessor zusammenfuehrt und
> beides gewerblich nutzt. Konsequenterweise spricht das Gutachten die
> Tatsache an, dass auch Lizensierungskosten Transaktionskosten sind.
> Die darauf gegebene Antwort ist die, dass empfohlen wird, einen
> gesetzgeberischen Rahmen zu scheffen, in welchem eine kollektive
> Lizensierung ermoeglicht wird, d.h. Patentinhaber koennen auf
> freiwilliger Basis die Lizenzgebuehren durch eine Art von
> "Wahrnehmungsgesellschaften" einziehen lassen. Der gewerbliche
> Software-Nutzer braucht dann im Idealfall nicht mehr mit einem Dutzend
> lizenzwilliger Patentinhaber zu verhandeln, sondern kann Gebrauch
> machen von einem "one-stop shop".
 
> Interessant wird es bei denjenigen Patentinhabern, die _nicht_ zu
> einer Lizenz bereit sind. Das Gutachten spricht die Frage einer
> Zwangslizensierung in den Faellen an, in denen durch ein Patent die
> Interoperabilitaet nur durch eine Lizensierzung ermoeglicht werden
> kann.

Das sind natürlich schon alles recht weitgehende Eingriffe in das
Patentwesen.  Bisher ging man meistens davon aus, dass der Markt die
vom Patentwesen geschaffenen Probleme regeln werde, und dass der Vorteil
des Patentwesens gegenüber direkter Innovationsförderung eben darin liegt,
dass ein solcher Marktmechanismus genutzt werden könne. 
 
> <color><param>7F00,0000,0000</param>> Mit der Einführung von
> > Software-Patenten gerät freie Software so
> >    oder so in die Mühlen der Rechtsverdreher. Über das "wie" braucht
> >    nicht verhandelt zu werden. Es kann nur eine Lösung geben: Keine
> >    Softwarepatente in Europa!
> 
> </color> Zum Themenbereich "Rechtsverdreher" bis "Parasiten" (so in
> einem verwandten Zusammenhang auf einer anderen ML) waere noch
> gesondert etwas zu sagen. Aber nicht heute.

Von "parasitärem Verhalten" war öfters die Rede, von "Parasiten" weniger.
Was Rechtsverdrehung betrifft, findet man eine zusammenfassende
Darstellung unter

	http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/
 
> <color><param>0100,0100,0100</param>Der Verfasser der Schlussfolgerung
> "Es kann nur eine Lösung geben: Keine Softwarepatente in Europa!" hat
> sicher das Gutachten entweder nicht gelesen oder aber gelesen und
> nicht verstanden. Durch die Existenz des "Ambivalenzbereiches"  ist es
> unmöglich, mittels geeigneter Formulierungen in den
> Patentierungsvoraussetzungen gezielt Patente auf
> computer-implementierbare Erfindungen zu verhindern. Es sei denn, man
> hoehlt das ganze Patentsystem so weit aus, dass alle auch nur
> theoretisch per Mikroprozessor ausfuehrbaren Erfindungen aus dem
> Patentsystem herausgenommen werden.

Ich streite die Existenz dieses Ambivalenzbereiches ab.  Die unter 

	http://swpat.ffii.org/stidi/eurili/

formulierte Regel schafft eine scharfe, unambivalente Trennung, die das
Patentsystem keineswegs aushöhlt und sogar sehr viele per Rechner
steuerbare Erfindungen drinnen lässt, ohne deshalb die Steuerungsprogramme
patentierbar zu machen.

Aber selbst wenn es einen Ambivalenzbereich gäbe, wäre dein Argument m.E.
nichtig.  Denn in unserem Rechtssystem haben wir sehr viele
Ambivalenzbereiche.  Oder sollen wir demnächst deshalb, weil es
Ambivalenzen gibt, das Strafrecht abschaffen und durch eine
"Einheitsstrafe für alle" ersetzen?

Sicherlich sind Ambivalenzen zu vermeiden.  Wir können sie in der
Swpat-Frage auch vermeiden.  Aber sollte das nicht gelingen, so liegt
darin kein Grund, ein schlechte Regelung zu bejahen.

> Dazu wird es aber ganz bestimmt _nicht_ kommen, denn dazu ist die
> Verankerung des gewerblichen Rechtsschutzes in den uebrigen Bereichen
> der Wirtschaft zu stark.

Wie stark die ist, weiß niemand so genau.
Ich habe mit einigen Entscheidern im Telekommunikationsbereich gesprochen,
die in Patenten einen Bremsklotz ihrer Branche und ihres Unternehmens
(z.B. Siemens) sahen.
Man glaubte 1988 auch, der real existierende Sozialismus sei sehr stark
verankert.  Dabei war es nur eine dünne, besonders sichtbare
Representantenschicht, die diesen Eindruck erweckte.
 
> Ein Patentanwaltskollege brachte in diesem Zusammenhang ein Beispiel, das ich 
> hier modifiziert wiedergeben moechte. Nehmen wir in einer Art von 
> Gedankenexperiment mal fiktiv an, der Gesetzgeber haette Vorbehalte gegen den 
> Patentschutz von "Kunststoffen" gehabt und ins Patentgesetz geschrieben: 
> "Konststoffe als solche sind nicht patentierbar". 

Bitte "als solche" streichen.  Diese Fügung ist ungrammatisch und steht so
nicht im Gesetz.  Dennoch habe ich nichts gegen die Schlussfolgerungen
einzuwenden:

> Dann waere der Chemiker aussen vor, solange er Kunststoffe nur als
> ungeformte Klumpen synthetisiert. Sobald aber jemand etwas herstellt,
> was mehr ist als "Kunststoff als solcher", beispielsweise ein aus
> Kunststoff gefertigtes Getriebe, muesste er sich mit allen Patenten
> herumschlagen, die auf "Getriebe" ohne naehere Spezifikation des
> Werkstoffes erteilt worden sind, denn man kann ja nie wissen, ob diese
> Patentgegenstaende nicht vielleicht auch aus Kunststoff herstellbar
> sind. 

Und das wäre für die beispielgemäß patentfrei zu haltende
Kunststoffindustrie kein Problem.  Exzellentes Beispiel.  So in etwa
wollen wir es für Computerprogramme.

> Alle Beispiele hinken, und nicht alles was hinkt, ist ein
> Beispiel (KK), aber das Dilemma duerfte anschaulich sein:
> 
> Aus dem Gutachten:
 
> "Durch die Arbeit des Programmierers entsteht somit nicht nur das
> eigentliche Datenverarbeitungsprogramm als urheberrechtlich zu
> betrachtendes linguistisches Konstrukt. 

Eben.  Ein Datenverarbeitungsprogramm ist mehr als ein linguistisches
Konstrukt.  Es ist Gebrauchsanweisung und Verfahrensbeschreibung,
Verfahren und Erzeugnis zugleich.

> Da das Datenverarbeitungsprogramm stets auch dazu bestimmt ist,
> letztlich auf einer körperlichen Computerhardware abzulaufen, formt
> der Programmierer implizit mit jedem von ihm geschöpften Programm auch
> eine patentrechtlich bedeutsame Vorrichtung, nämlich einen Computer,
> der durch die im Programm ausgedrückte Funktionalität gesteuert wird
> und nach außen ein bestimmtes Verhalten zeigt.

Die Funktionalität ist physisch fassbar, aber zwischen ihr und dem
Programm liegt kein physischer Kausalzusammenhang.  Die Programmierlösung
ist getrennt von der physischen Funktionalität zu betrachten, und meistens
stellt nur sie und nicht die physische Funktionalität etwas neues und
"erfinderisches" dar.
 
Es gibt jedenfalls natürlich für den Patentrechtler die Möglichkeit, diese
Unterscheidung zu übersehen und damit Begriffsverwirrung zu erzeugen.  
Wie Kolle 1977 schon voraussagte:

   Nun, der Bundesgerichtshof hat sich, wie aus der eigentlichen
   Entscheidungsbegründung sowie den Überlegungen zu den Möglichkeiten
   einer Erweiterung des Begriffs der Technik oder eines völligen
   Verzichts hierauf klar hervorgeht, dieser Betrachtungsweise
   verschlossen und wird sich wohl auch in Zukunft kaum für sie erwärmen.
   Auch dafür gibt es gute Gründe. Zunächst würde ein weniger streng
   gehandhabter Unmittelbarkeitsgrundsatz, selbst wenn man ihn nur den
   datenverarbeitungsgerechten Rechenvorschriften zugutekommen lassen
   wollte, auf längere Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen,
   dass die Patentierbarkeitsvoraussetzung der technischen Lehre ihre
   Abgrenzungsfunktion einbüßte und allen Lehren für verstandesmäßige
   Tätigkeiten Schritt für Schritt der Patentschutz eröffnet würde. Vor
   allem aber sind erhebliche Zweifel angebracht, ob eine solche Ausnahme
   für das Gebiet der Informatik überhaupt vertretbar ist. Die ADV ist
   heute zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel in allen Bereichen der
   menschlichen Gesellschaft geworden und wird dies auch in Zukunft
   bleiben. Sie ist ubiquitär. Ist die Hardware-Industrie noch relativ
   leicht eingrenzbar, so gilt dies nicht mehr für die
   Software-Industrie, wo die Software-Hersteller ebenso sehr Anwender
   sind wie die überall zu findenden Software-Nutznießer auch Hersteller.
   Ihre instrumendale Bedeutung, ihre Hilfs- und Dienstleistungsfunktion
   unterscheidet die ADV von den enger oder weiter begrenzten
   Einzelgebieten der Technik und ordnet sie eher solchen Bereichen zu
   wie z.B. der Betriebswirtschaft, deren Arbeitsergebnisse und Methoden
   -- beispielsweise auf den Gebieten des Managements, der Organisation,
   des Rechnungswesens, der Werbung und des Marketings -- von allen
   Wirtschaftsunternehmen benötigt werden und für die daher prima facie
   ein Freihaltungsbedürfnis indiziert ist. Nach welchen Seiten hin auch
   immer aber ein patentrechtlicher Algorithmenschutz begrenzt würde --
   durch die Bindung an eine bestimmte Maschinenkonfiguration oder sogar
   an eine ganz bestimmte Datenverarbeitungsanlage, durch den
   Anwendungszweck und das Anwendungsgebiet --, so ist doch die Gefahr
   offensichtlich, dass dieser Schutz eine weit über das mit
   herkömmlichen technischen Schutzrechten verbundene Maß hinausgehende
   Sperrwirkung entfalten und die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen
   nachhaltig blockieren könnte. Das zugunsten der Patentfähigkeit von
   Algorithmen oft gehörte Argument, dass diese nur in Verbindung mit
   digitalen Rechenautomaten nützlich sind, hat eine Kehrseite, weil sich
   eben gerade aus dieser Tatsache ergeben kann, dass der patentierte
   Algorithmus dann die Benutzung von Computern überhaupt verwehrt, weil
   eine Substitution durch andere Mittel oder einen anderen Algorithmus
   nicht möglich oder nicht zumutbar ist. So besehen erscheint der
   Denkansatz einer notwendigen "Vergesellschaftung" der Informatik,
   zumindest der Algorithmen, durchaus plausibel, will man nicht den im
   Gefolge eines Algorithmenschutzes wahrscheinlichen ungeheueren
   privaten Machtzuwachs -- naiv oder bewusst -- leugnen.

> Die zeitliche Aufeinanderfolge der Verarbeitungsschritte, die der
> Computer unter der Kontrolle des Programmes ausführt, stellt ein
> Verfahren dar, das ebenfalls patentrechtlich von Bedeutung sein kann.
> Beide Aspekte, sowohl die Eigenschaften der aus Hardware und Software
> entstehenden Vorrichtung als auch die Charakteristika der in dem
> Gesamtsystem aus Hardware und Software ablaufenden Aufeinanderfolge
> von Verarbeitungsschritten, erhalten ihre Ausprägung durch das
> Datenverarbeitungsprogramm, ohne daß dieses isoliert und für sich
> genommen bei der patentrechtlichen Beurteilung eine Rolle spielt. 

So sollte es zumindest sein.  D.h. das Datenverarbeitungsprogramm ist
lediglich ein Mittel zur Beschreibung des physischen Verfahrens, und ob
letzteres erfinderisch ist, hängt davon ab, ob es in neuer Weise
Naturkräfte einsetzt.  Das ist z.B. bei Datenkompression nicht der Fall.
Um noch schärfer abzugrenzen kann man auch verlangen, dass der technische
Effekt nicht aufgrund des vorbekannten Wissensstandes rechnerisch
vorhersehbar sein soll.

> Das vom Computer gedanklich völlig losgelöste
> Datenverarbeitungsprogramm ist als reines linguistische Konstrukt
> patentrechtlich stets bedeutungslos, 

Tautologisch: "Ein blutleerer Kunstbegriff ist bedeutungslos"
Irreführend: "Programmierverbote sind bedeutungslos" 

Wunderst du dich, dass das Wort vom "Rechtsverdreher" die Runde macht?

> denn seine Funktionalität erschließt sich erst aus der Wechselwirkung
> mit dem ihm zugedachten Prozessor."

Die Funktionalität eines Programms erschließt sich bereits aus der
abstrakten Konstruktion.  Datenkompression kann man im Kopf durchführen.
Für jede Formalsprache, die gewisse Anforderungen erfüllt, kann man eine
automatische Übersetzung in Prozessoranweisungen bewerkstelligen.

> </color>D.h., bei Computersoftware waere allenfalls der vom Prozessor
> getrennte Code als nicht patentfaehiges "linguistisches Konstrukt" im
> Sinne eines "Datenverarbeitungsprogrammes als solchem" auffassbar.
> Allerspaetestens in dem Augenblick, in dem man einen Prozessor ins
> Spiel bringt, hat man sozusagen schon ein Getriebe geschaffen und ist
> mitten im Haifischbecken der jeweils einschlaegigen Patentanprueche.

Warum kannst du dich nicht mal von der Sichtweise der Patentlobby lösen?
So wurde das Gesetz anfangs nicht gesehen, und so muss man es heute auch
nicht sehen.  Diese Sichtweise schafft so viele Probleme und Widersprüche,
dass nicht umsonst das Wort vom "Rechtsverdreher" die Runde macht, oder
wie Dr. Kiesewetter-Köbinger es am Schluss seines Papiers 

	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/patpruef/

zitiert, die Patentjuristen sich mit der Frage konfrontiert sehen:  "Sag
mall, habt ihr sie noch alle?"
 
> Ausserdem uebersehen die "Weg mit den Softwarepatenten"-Leute
> geflissentlich den Unterschied zwischen den materiellen
> Patentierbarkeitsvoraussetzungen einerseits ("Recht AUF das Patent")
> und dem materiellen Recht der Patentverletzung ("Recht AUS dem
> Patent").

Auch darüber haben wir hier schon ausführlich diskutiert.  Ein Patent ist
ein Recht AUF die exklusive Verwertung einer "Erfindung".  DarAUS ergibt
sich wiederum das Recht auf die exklusive Verwertung einer "Erfindung".

Klar, auf die Modalitäten sollte man schon schauen.  Z.B. könnte man
(1) darauf bestehen, dass sich AUS dem Patent nicht das Recht ergibt, die
  Veröffentlichung von Gebrauchsanweisungen und Verfahrensbeschreibungen
  zu unterbinden, so sehr diese auch der Durchsetzung des Verfahrensmonopols
  abträglich sein mögen.  
(2) klarstellen, dass DV-Programme eine Unterart der "Gebrauchsanweisungen
  und Verfahrensbeschreibungen" sind.
    
Hieraus müsste sich dann ergeben, dass alle DV-Programme frei
veröffentlicht, verbreitet und verkauft werden können, so sehr das auch
den Versuch, ein Monopol auf das Verfahren zu etablieren, in der Praxis
vereiteln könnte.

> Eine Klausel "Kunststoffe als solche sind nicht patentfaehig"  sagt
> naemlich nur etwas ueber das Recht AUF das Patent, nicht ueber das
> Recht AUS einem Getriebepatent.

Wenn Kunststoffe nicht patentfähig sind, können Getriebe trotzdem
patentfähig sein, und unter ein solches Patent fällt auch ein
Kunststoffgetriebe.

Das hat mit der AUS-AUF-Unterscheidung nichts zu tun.

> Diese allegemeine rechtliche Entscheidung ist fundamental und hat
> zunaechst nocht nichts mit der SWPAT-Debatte zu tun. Wenn dann aber
> ein gewisser RMS dem Vernehmen nach einen Patentmenschen vom PMI auf
> einer Konferenz oeffentlich anpflaumt, er solle von seiner
> juristischen Fachterminologie ablassen, dann kommen bei mir
> alleaehlich Ekelgefuehle hoch (vgl. oben "Rechtsverdreher" uswf.).
 
Leider hat RMS seine Ekelgefühle nicht gut genug im Griff. Die
Patentmenschen müssten es mal lernen, sich von ihrem terminologischen
Abrakadabra zu lösen.  Nicht erst seit Foucault und Derrida weiß man, wie
sehr Zeichensysteme häufig mit Machtaspekten vermischt sind.  Für einen
Wissenschaftler war es schon von jeher eine Tugend, das sprachliche Gewand
öfter zu wechseln und mit verschiedenen Begriffssystemen an eine Sache
heranzugehen.  Wer im Gespräch mit einem amerikanischen
Softwarearchitekten auf der ohnehin stark interessenpolitisch
kompromittierten deutschen Juristenterminologie besteht und es nicht
schafft, eine gemeinsame verständliche Sprache zu finden, muss sich nciht
wundern, wenn die andere Seite ein gewisses Gefühl der Achtung vermissen
lässt, die man normalerweise Wissenschaftlern entgegenbringt.
 
> <color><param>7F00,0000,0000</param>> Steht dem Verzicht auf Freiheit
> ein mehr an Wohlstand gegenüber?
 
> > Erst wenn diese Frage von Informatikern und Ökonomen mit einem sehr
> > entschiedenen JA beantwortet werden kann, fängt die juristische
> > Debatte an, interessant zu werden.
> 
> <color><param>0100,0100,0100</param> 
> <color><param>7F00,0000,0000</param>> Die nächste BMWi-Studie wird von einem Institut der
> > Fraunhofer-Gesellschaft geleitet.  Die langjährigen Erfahrungen der

> >         Fraunhofer Patentstelle 
> >         http://www.pst.fhg.de

> > stehen dem interdisziplinären Team zur Verfügung.  
 
> <color><param>0100,0100,0100</param>Dieses weitere vom BMWi vergebene
> Gutachten wird sich sehr auf die oekonomischen Aspekte konzentrieren.
> Es wuerde mich schon sehr wundern, wenn die FHG zu dem Ergebnis kaeme,
> dass das Patentwesen als Ganzes insgesamt einen Negativsaldo
> produziert.

Mich auch.  
 
> Man darf auch nicht uebersehen, dass es da unterschiedliche
> Gruppierungen gibt:
 
> a) Hersteller von Software, wobei die Software als eigenstaendiges 
> Wirtschaftsgut am Markt in Erscheinung tritt einerseits, und 

> b) Hersteller von Software fuer "Embedded Systems" andererseits
> sowie
> c) Stark gegliederte Softwareunternehmen (z.B. mit eigener Rechtsabteilung) 
> einerseits, und
> d) Softwareunternehmen mit geringer innerer Funktionsdifferenzierzung anderseits 
> (insbesondere keine eigene Rechtsabteilung).
> 
> Unternehmen wie NOKIA oder SIEMENS gehoeren zu den Kategorien b) und c) und 
> haben daher keine Probleme mit SWPAT. 

Sie haben durchaus Probleme.  Aber sie kommen einigermaßen zurecht stellen
sich normalerweise nicht die Frage danach, was für ein System für sie gut
sein könnte.  Große unternehmen sind bekanntlich politisch ziemlich
kopflos. Für sie stellen sich eher standortpolitische Fragen, z.B. wo muss
ich meine Abteilung X einrichten, damit dort viele Patente angemeldet
werden? Antwort: in dem Land, in welchem man am leichtesten zu vielen
Patenten kommen kann, so das die Forscher motiviert sind, anzumelden.

> Z.B. duerften die meisten im Bereich Handy- Telefone erzielten Patente
> per Software implementiert werden.

NB: Es sind eben Softwarepatente.  "computer-implementiert" ist angesichts
der heutigen Sachlage ein Euphemismus.  Der Begriff wurde aus der
Konfusion geboren und dient der Erzeugung von Konfusion.  In den meisten
Fällen wird ein Problem patentiert, dessen Lösung nur im Programmieren
bestehen kann.  Auch wenn es eine "Hardware-Lösung" ist, handelt es sich
dann nur um ein nachträglich fest verdrahtetes und irgendwo eingebettetes
Programm.

> Die Programmierer werden dort aber hinsichtlich der von ihnen per Code
> verwirklichten Funktionalitaeten von der Unternehmensleitung eher an
> der kurzen Leine gefuehrt, d.h. sie koennen nicht nach eigenem
> Gutduenken in die Handys das hineinprogrammieren, was ihnen gerade
> einfaellt. Ob den Programmierern das im Einzelnen gefaellt oder nicht,
> ist gesamtwirtschaftlich auch belanglos, denn die unternehmrische
> Verantwortung und Entscheidung darueber, was an Funktionalitaet in die
> Handys hineinkommt und wie diese Handys sich dann im Markt plazieren,
> liegt beim Management und nirgendwo sonst. Und das Management ist sich
> in diesen Grossorganisationen durchaus des Patentwesens (negativ wie
> positiv) bewusst.
 
Richtig.  Die meisten können mit und ohne Swpat gut leben.
Allerdings ist es sehr wohl möglich, dass dieser Bereich (bc) demnächst
umorganisiert wird.
Viele Telefonschaltanlagen werden demnächst vielleicht durch freie
Software auf Universalrechnern verwirklicht.
Es besteht also wenig Grund, für den Bereich (bc) ein Festhalten an
Softwarepatenten zu fordern.
 
> Unternehmen wie ORACLE gehoeren zu den Kategorien a) und c). Wenn sie wollen, 
> haetten sie die Mittel, am Patentwesen teilzunehmen. Wegen a) fragen sie sich, 
> wieviel ihnen das oekonomisch bringt.
 
 
> Ob es auch die Kombination b) und c) in nennenswertem Umfang gibt, ist mir nicht 
> klar; vermutlich sind es sowas wie Ingenieurbueros in Nischenmarkten, die 
> darunter fallen.
 
 
> </color>Andere Unternehmen wie dasjenige, dessen Patentnoete z.B.
> Daniel Roedding uns in zahlreichen Postings vorgestellt hat, gehoeren
> in die Kategorien a) und d). Im extremer Weise gehoeren auch
> OSS-Programmierer in diese Kategorien.
 
> <color><param>0100,0100,0100</param>Wenn man die ganze Schose rein
> oekonomisch betrachtet, duerfte es auf einen Interessenskampf zwischen
> der "Embedded Systems"-Industrie mit ausdifferenzierten
> Rechtsabteilungen auf der einen Seite und kleinen und kleinsten
> oekonomischen Einheiten ohne ausreichende Rechtsberatung und mit als
> eigenstaendiges Produkt am Markt erscheindender Software anderseits.

Ich bezweifle, ob im Bereich der eingebetteten Systeme wirklich ein
Interesse an Swpat besteht.  Es mag ein paar Lobbyisten und eingefleischte
Interessen geben.  Aber insgesamt gibt es gerade in diesen Bereichen
hervorragende Möglichkeiten des Investitionsschutzes durch Urheberrecht
und insbesondere Betriebsgeheimnis, Dienstleistung etc.  Gerade ein
eingebettetes System lässt sich nicht leicht schnell nachbauen, und nur
wenige Konkurrenten sind in der Lage, die entsprechende Erfahrung zu
sammeln.  Die damit zusammenhängenden Patente wiederum sind wie die
meisten Softwarepatente unsäglich trivial und führen dazu, dass einige
weniger produktive Firmen sich ganz darauf spezialisieren, der Branche ein
Bein zu stellen. 
 
> Die unter ac) und bc) fallenden Unternehmen haengen mittendrin und
> werden sich fallweise mal auf die eine Seite, mal auf die andere
> schlagen.

Ich sehe die Grenzlinie eher zwischen den Softwareentwicklern und den
Patentjuristen.  
 
> Das, was sich ueber den FFII e.V. lautstark vernehmlich macht, ist im 
> wesentlichen Kategorie ad).
 
> Die im Gutachten aufgestellten Empfehlungen versuchen, diesen Playern
> zu helfen,

Dagegen hat niemand etwas.  Eure wichtigste Empfehlung ist in dem Offenen
Brief

	http://swpat.ffii.org/xatra/patg2C/

enthalten

> ohne die uebrigen Mitspieler voellig zu vergraetzen.

Diese Sorge ist voreilig.  Was ich bisher mitbekommen habe, deutet darauf
hin, dass man außer Patentjuristen und -ideologen praktisch niemanden
vergrätzen wird.  Ihr hättet das auf Euch zukommen lassen können.  Warum
nicht zunächst alle Optionen aufzeigen und deren Reaktion abwarten?

> Forderungen des FFII, die _de facto_ eine weitgehende Abschaffung
> </color>des Patentwesens <color><param>0100,0100,0100</param>durch
> ultraenge Umformulierung der Patentierbarkeitskriterien zur Folge
> haetten, 

Solche Forderungen gibt es nicht.  Unsere Forderungen stehen in

	http://swpat.ffii.org/stidi/eurili/

Sie würden dazu führen, dass das Patentwesen in vielen Bereichen in dem
Maße an Bedeutung verliert, wie der Bereich mathematisiert und
Programmieraufgaben durchdrungen wird.  

So war es in den 70er Jahren beschlossen worden.  Schon damals wollten
Prof. Karl Beier

	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-beier72/

u.a. sich damit nicht abfinden.  Aber die Behauptung, damit werde das
Patentwesen als ganzes abgeschafft oder unbedeutend, ist einfach falsch.
Ich würde sagen, das ist Zweckpropaganda von Leuten, die mit der Angst der
Politiker vor radikalen Schnitten spielen.

> sind angesichts der realen Kraefteverhaeltnisse in der globalen
> Wirtschaft nichts weiter als Seifenblasentraeume.

Niemand weiß genau über diese Kräfteverhältnisse Bescheid.  Vor 1 Jahr
erzählten mir zahlreiche Patentanwälte, die Revision des Art 52 sei
angesichts der Kräfteverhältnisse nicht aufzuhalten.  Die USA und die
Großindustrie wollten das und unser Kanzler werde stramm stehen, sobald
die etwas sagen, etc etc

Bei einer Studie kommt es darauf an, herauszustellen, welche
Handlungsoptionen es gibt, zu welchen Ergebnissen die eine oder andere
führen könnte, und was man noch nicht weiß und erforschen sollte.

Taktische Überlegungen und Machtkalküle sind in einer solchen Studie
ohnehin fehl am Platze.  Darüber sollten sich die Politiker den Kopf
zerbrechen.

Eure Studie verwendet auffällig viel Energie darauf, die von uns
bevorzugten Handlungsoptionen als unrealistisch darzustellen.  Dabei wird
auch auffällig einseitig argumentiert. Das tut man normalerweise nur dann,
wenn von solchen Handlungsoptionen eine reelle und gefährliche
Überzeugungskraft ausgeht.

-phm